Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Die seit Anfang 2024 anzuwendende globale Mindeststeuer stellt Unternehmen wie Finanzverwaltung vor enorme Herausforderungen. Das derzeit im Diskussionsentwurf vorliegende Mindeststeuer-Anpassungsgesetz stellt Nachbesserungen in Aussicht. Die EY-Stellungnahme listet auf, an welchen Stellen noch Raum für Verbesserungen besteht.
Die EY-Stellungnahme zu dem am 20.08.2024 vom BMF vorgelegten Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStGAnpG, vgl. EY-Steuernachricht vom 22.08.2024) geht insbesondere auf den inhaltlichen Schwerpunkt des Diskussionsentwurfes – die Anwendung des CbCR-Safe-Harbours (Umsetzung der Agreed Administrative Guidance (AAG) 3) – ein. Aus zeitlicher Perspektive des anstehenden Jahresabschlusses 2024 sollte daneben insbesondere die vorgesehene – und als solche uneingeschränkt begrüßenswerte – Neuregelung des Umgangs mit latenten Steuern nach § 274 HGB (Ergänzungen in §§ 50 und 82 MinStG) separiert und noch im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden.
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