EY-Stellungnahme zum Mindeststeueranpassungsgesetz

Die seit Anfang 2024 anzuwendende globale Mindeststeuer stellt Unternehmen wie Finanzverwaltung vor enorme Herausforderungen. Das derzeit im Diskussionsentwurf vorliegende Mindeststeuer-Anpassungsgesetz stellt Nachbesserungen in Aussicht. Die EY-Stellungnahme listet auf, an welchen Stellen noch Raum für Verbesserungen besteht.

Die EY-Stellungnahme zu dem am 20.08.2024 vom BMF vorgelegten Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStGAnpG, vgl. EY-Steuernachricht vom 22.08.2024) geht insbesondere auf den inhaltlichen Schwerpunkt des Diskussionsentwurfes – die Anwendung des CbCR-Safe-Harbours  (Umsetzung der Agreed Administrative Guidance (AAG) 3) – ein. Aus zeitlicher Perspektive des anstehenden Jahresabschlusses 2024 sollte daneben insbesondere die vorgesehene – und als solche uneingeschränkt begrüßenswerte – Neuregelung des Umgangs mit latenten Steuern nach § 274 HGB (Ergänzungen in §§ 50 und 82 MinStG) separiert und noch im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden. 

Direkt zur EY-Stellungnahme kommen Sie hier.