German Tax & Legal Quarterly 2025 | 4

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) lehnt Erstattungs- und Freistellungsanträge ab, wenn die deutsche ausschüttende Kapitalgesellschaft aus US-steuerlicher Sicht als transparent eingeordnet wird (Nicht-Steuersubjekt). Dies betrifft insbesondere US-Inbound Fälle, in denen die deutsche ausschüttende GmbH nach den US-Check-the-box-Regeln als steuerlich transparent behandelt wird (d.h. als „disregarded entity“ oder Personengesellschaft). Der Leitartikel dieser Ausgabe fasst die aktuelle Praxis zusammen und skizziert mögliche nächste Schritte für betroffene Steuerpflichtige.

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