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Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande haben am Rande der informellen ECOFIN-Sitzung in Prag eine gemeinsame Erklärung zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“) veröffentlicht. Offenbar sind die Länder entschlossen, selbst bei einem Scheitern der EU-Richtlinie die globale Mindestbesteuerung einzuführen.
In der Erklärung betonen die Finanzminister der fünf Länder, dass 26 von 27 EU-Mitgliedstaaten im Juni 2022 ihre Bereitschaft erklärt haben, die globale Mindestbesteuerung in der EU einzuführen. Sollte in den kommenden Wochen – gemeint ist damit wohl die nächste reguläre Sitzung des ECOFIN am 04.10.2022 – der notwendige Konsens (Einstimmigkeit) nicht erreicht werden, wären die fünf Regierungen entschlossen, ihre Zusage einzuhalten und die Mindestbesteuerung bis Mitte 2023 einzuführen. Hierzu seien sie unter Anwendung aller legalen Mittel bereit. Damit könnte entweder gemeint sein, dass die Staaten sich zu einer sog. verstärkten Zusammenarbeit zusammenfinden oder dass sie auf Basis der auf OECD-Ebene gefundenen Einigung und dem bekannten Entwurf der EU-Richtlinie in koordinierter Weise nationale Umsetzungsgesetze verabschieden.
Die gemeinsame Erklärung knüpft damit an die von der Berliner Koalition am vergangenen Sonntag im Entlastungspaket III veröffentlichte Aussage an, dass die Bundesregierung mit der Einführung der Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen will (vgl. EY Steuernachrichten v. 05.09.2022). Darüber hinaus bekennt sich die gemeinsame Erklärung auch zu dem Ziel, bis Mitte 2023 eine multilaterale Konvention zur Neuverteilung der Besteuerungsrechte an großen multinationalen Konzernen („Pillar 1“) zu unterzeichnen.