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Der Bundesrat hat am 22.11.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 bestätigt.
Mit der Zustimmung der Länderkammer hat das JStG 2024 nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages (vgl. EY-Steuernachricht v. 24.10.2024) die letzte wesentliche Hürde des Gesetzgebungsverfahrens übersprungen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird das JStG aller Voraussicht nach vor Ende 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gleiche gilt für das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024.
Derzeit ist unklar, ob die beiden Gesetze womöglich die letzten Steuergesetze der scheidenden Koalition sind. Zwar hatte Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, mit der Opposition u.a. über den Ausgleich der kalten Progression zu verhandeln und diese noch vor der Neuwahl zu verabschieden (vgl. EY-Steuernachricht v. 07.11.2024). Aktuell liegen aber noch keine Informationen zu einer möglichen Einigung vor.
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