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Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ist am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit grundsätzlich am 06.12.2024 (Tag nach der Verkündung) in Kraft. Auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nachdem der Bundesrat am 22.11.2024 dem JStG 2024 zugestimmt hatte (vgl. EY-Steuernachricht vom 22.11.2024), ist das Gesetzgebungsverfahren mit der erfolgten Verkündung im Bundesgesetzblatt nun abgeschlossen. Der Tag der Verkündung des JStG 2024 (BGBl. I 2024, Nr. 387) beeinflusst teilweise das Datum, ab dem mit dem JStG 2024 neu eingeführte oder überarbeitete Normen erstmals anwendbar sind. So gilt z.B. die Neuregelung des § 1 Abs. 4a GrEStG zur Zurechnung eines Grundstücks erstmals für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, die nach dem 05.12.2024 verwirklicht werden.
Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BGBl. I 2024, Nr. 386) tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.
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