Mit noch nicht veröffentlichtem Urteil vom 09.04.2025 (7 K 941/24.WI) hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut seiner Pressemitteilung vom selben Datum einer Klage der Stadt Wiesbaden gegen eine kommunalaufsichtliche Beanstandung durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz stattgegeben. Das Ministerium hatte den Beschluss der Stadt Wiesbaden vom 20.12.2023 aufgehoben, der die Einführung einer Wasserverbrauchsteuer vorsah.
Nach der Wasserverbrauchsteuersatzung soll auf jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser eine Steuer von 0,90 Euro erhoben werden. Diese Steuer soll von den lokalen Wasserversorgungsunternehmen bei den Wasserabnehmern zusammen mit den Gebühren und Entgelten eingezogen und an die Stadt abgeführt werden. Ziel der Steuer ist es, neben der Finanzierung des kommunalen Haushalts angesichts des Klimawandels Anreize für einen sparsamen Umgang mit Wasser zu schaffen.
Die Argumente des Ministeriums, durch die Erhebung der Steuer würden kartellrechtliche Vorgaben für die Preisgestaltung von Wasserentgelten umgangen, verfingen laut dem VG nicht. Eine Umgehung der kartellrechtlichen Preiskontrolle finde nicht statt, weil die Steuer dem Haushalt der Stadt zugutekomme, während Wasserentgelte und -gebühren unmittelbar den Wasserversorgern zuflössen. Es gäbe auch keinen geltenden Rechtsgrundsatz, dass lebensnotwendige Güter wie Trinkwasser nicht besteuert werden dürften. Auch die Höhe der Steuer sei hoch genug, um Lenkungseffekte zu erzielen, ohne aber zu einer erdrosselnden Wirkung zu führen, so die Kammer.
Die Kammer hat die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen, weil es sich bei der Zulässigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchsteuer um eine grundlegende Frage handele, die von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden sei.
Angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel ist zu erwarten, dass die Diskussion um die Besteuerung von Wasser in den kommenden Jahren an Intensität gewinnen wird. Mehrere Kommunen könnten sich dazu veranlasst sehen, neue Ansätze zur Wasserbewirtschaftung zu entwickeln.
Der Volltext der Pressemitteilung steht Ihnen auf der Internetseite des Justizministeriums Hessen zur Verfügung.
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