Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Das BMF gibt neue Berechnungsgrundlagen für die Vorabpauschale und den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung bekannt.
Die grundsätzlich als Investmentertrag zu versteuernde sog. Vorabpauschale (§ 18 InvStG) ist unter Zugrundelegung des durch das BMF bekanntzugebenden Basiszinssatzes zu berechnen, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Auf den Stichtag 02.01.2025 hat die Deutsche Bundesbank einen Zinssatz von 2,53 Prozent für Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Die Vorabpauschale gilt beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Jahres (02.01.2026) als zugeflossen (BMF-Schreiben vom 10.01.2025)
Mit dem BMF-Schreiben vom 09.12.2024 wurden zudem die Vervielfältiger zur Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung (§ 14 BewG) für Bewertungsstichtage ab 01.01.2025 aktualisiert.
Der Volltext der Schreiben steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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