Neue EU-Verordnung für weniger Abfall und mehr Wiederverwendung in der EU

Der Rat der Europäischen Union hat am 16.12.2024 eine neue Verordnung verabschiedet, die die Erzeugung von Verpackungsabfällen erheblich reduzieren soll. Die Maßnahmen zielen darauf ab, nachhaltige und recycelbare Verpackungen zu fördern und die Umweltauswirkungen zu minimieren.    

Mit Pressemitteilung vom 16.12.2024 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union die Billigung der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die neue Verordnung legt verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Einschränkungen für Einwegverpackungen fest. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und nachhaltige, recycelbare Verpackungen zu fördern. Die neuen Vorgaben beinhalten Mindestanteile an recyceltem Inhalt, Minimierung von Verpackungsgewicht und -volumen sowie Einschränkungen für bedenkliche Stoffe. Einwegplastikverpackungen für bestimmte Produkte werden eingeschränkt und Take-away-Betriebe müssen Nachfülloptionen anbieten. Schwer recyclebare Verpackungsarten sind zukünftig nach der neuen Verordnung sogar verboten.

Die Billigung durch den Rat stellt den letzten Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dar. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt nach Ablauf von 18 Monaten nach dem Tag ihres Inkrafttretens.

Unternehmen in der EU müssen nun ihre Produktionslinien anpassen, um die neuen Anforderungen an recycelte Inhalte und die Minimierung von Verpackungsmaterialien zu erfüllen. Dies könnte Investitionen in neue Technologien und Maschinen erfordern. Darüber hinaus haben Hersteller sicherzustellen, dass die Verpackungen den neuen Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen entsprechen. Dies umfasst unter anderem Angaben zur Materialzusammensetzung und zum recycelten Inhalt. Für Informationen über den Bezug von wiederverwendbaren Verpackungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.

Bei Nichteinhaltung sind die Mitgliedstaaten angehalten, Sanktionen wie die Versagung der Bereitstellung der Verpackungen auf dem Markt und Geldbußen zu erlassen.

Der Volltext der Pressemitteilung steht Ihnen auf der Internetseite des Europäischen Rats zur Verfügung.

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