Wie bereits im Sommer äußert sich das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS im Vorfeld des anstehenden G20-Gipfels zur sog. 2-Säulen-Lösung. Dabei wird die letzte Stellungnahme vom 01.07.2021 um Details und einen Implementierungsplan erweitert. Bemerkenswerteste Neuerungen dürften die Festlegung auf 15 Prozent Mindeststeuersatz und die Einigung darüber sein, dass 25 Prozent des Residualgewinns den neuen Umverteilungsmechanismen (Säule 1) unterliegen sollen.
Nachdem sich bereits am 01.07.2021 130 Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS weitgehend auf die Eckpunkte der Zwei-Säulen-Lösung verständigt hatten, verkündet die OECD nunmehr eine Einigung unter Einbeziehung weiterer Staaten. Wie zuvor sieht die am 08.10.2021 veröffentlichte Stellungnahme („Statement“) als Reaktion auf die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft eine veränderte Verteilung der Besteuerungsrechte und einen globalen Mindeststeuersatz vor. Der jüngsten Stellungnahme vom 08.10.2021 stimmen insgesamt 136 der mittlerweile 140 Mitglieder des internationalen Verbundes zu. Da nur noch Kenia, Nigeria, Sri Lanka und Pakistan sich der Stellungnahme nicht anschließen, sind nun alle EU und G20-Staaten im Boot.
Inhaltlich ist die Stellungname nur an wenigen Stellen überarbeitet (siehe eNewsletter Tax vom 01.07.2021).
Säule 1
In den Ausführungen zu Säule 1 wurde im Anwendungsbereich hinzugefügt, dass die geforderte Profitabilität von 10 Prozent mittels eines Durchschnittsmechanismus berechnet werden soll. Präzisiert wurde auch, dass genau 25 Prozent des eine 10-prozentige Profitabilität übersteigenden Residualgewinns an die Marktstaaten verteilt werden soll. Betroffene multinationale Konzerne sollen ihren steuerlichen Pflichten über eine einzelne Gesellschaft nachkommen können. Ein allgemeiner und verpflichtender Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsmechanismus mit Bindungswirkung für Amount A soll eingeführt werden, wobei im Hinblick auf den Streitbeilegungsmechanismus mit Bindungswirkung für Entwicklungsländer ein Wahlrecht vorgesehen ist.
Säule 1 soll mittels eines multilateralen Übereinkommens umgesetzt werden, welches auch ein „Explanatory Statement“ beinhalten soll. Das Übereinkommen soll Anfang 2022 unterschriftsbereit sein, wird von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen und soll ab 2023 anwendbar sein. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen soll das Übereinkommen – außerhalb des Amount A – nicht beeinflussen. Letzte Details zu Amount B sollen bis Ende 2022 erarbeitet werden.
Als Folge aus der Einführung von Säule 1 soll das multilaterale Übereinkommen alle Parteien dazu verpflichten, bestehende Digitalsteuern und andere relevante ähnliche Maßnahmen abzuschaffen und sich zu verpflichten, solche Maßnahmen in Zukunft nicht mehr einzuführen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, in welches Licht diese Aussage das aktuell von der Kommission der Europäischen Union angedachte Verfahren einer „Digital Levy“ rückt.
Säule 2
Für die Säule 2 wurde nun der Mindeststeuersatz bei exakt 15 Prozent festgelegt. Die vorherige Stellungnahme sprach noch von mindestens 15 Prozent. Weiter wurde eine Ausnahme von der Undertaxed Payment Rule für multinationale Konzerne aufgenommen, die in der Anfangsphase ihrer internationalen Aktivität materielle Wirtschaftsgüter von maximal 50 Mio. Euro im Ausland halten und maximal in fünf Rechtsräumen tätig sind. Weitere Änderungen sind hinsichtlich substanz-basierter Carve-outs sowie größenabhängigen Schwellenwerten („de minimis exclusion“) vorgesehen.
Zur gesetzlichen Umsetzung von Säule 2 sollen Modellregelungen bis Ende November 2021 erarbeitet werden. Diese sollen den Anwendungsbereich und die Mechanismen der GloBE-Regeln festlegen. Auch eine Modellregelung für sog. Subject to Tax Regeln in Doppelbesteuerungsabkommen soll bis Ende 2021 erarbeitet werden. Ein multilaterales Instrument soll bis Mitte 2022 erarbeitet werden. Auch die Regelungen der Säule 2 sollen ab 2023 anzuwenden sein, wobei die Regelungen zu der Undertaxed Payment Rule erst ab 2024 gelten sollen.
Weitere Entwicklung
Die im Inclusive Framework gefundene Vereinbarung soll am 13.10.2021 den G20-Finanzministern sowie am 30./31.10.2021 den Staats- und Regierungschefs der G20 vorgelegt und dort jeweils bestätigt werden. In der EU werden beide Säulen voraussichtlich über EU-Richtlinien umgesetzt, die anschließend noch in nationales Recht zu überführen wären.
Der Volltext der Stellungnahme der Inclusive Framework in BEPS steht Ihnen auf der Internetseite der OECD zur Verfügung.
Direkt zur Stellungnahme kommen Sie hier (englisch).
Weitere Details können Sie einem EY Global Tax Alert entnehmen.
Direkt zum Global Tax Alert kommen Sie hier (englisch).
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