Politische Einigung über die Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie für Importeure

Der Rat der EU (ECOFIN) hat sich am 13.05.2025 über eine Anpassung der Richtlinie in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen geeinigt. Dies betrifft Importeure, die Waren in die Europäische Union einführen und für die auf Einfuhren zu entrichtende Mehrwertsteuer haftbar gemacht werden können.

Der Rat der EU (ECOFIN) hat laut Pressemitteilung vom 13.05.2025 eine Einigung über die Richtlinie in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen erzielt. 

Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Erhebung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände, indem Importeure für die auf Einfuhren zu entrichtende Mehrwertsteuer haftbar gemacht werden. Hierdurch sollen Importeure dazu angehalten werden, die zentrale Anlaufstelle für Mehrwertsteuereinfuhren (IOSS) zu nutzen (in Deutschland das BZSt). Die IOSS ermöglicht Unternehmern, über eine Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat der Europäischen Union umsatzsteuerbare Leistungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zentral zu erklären. Dagegen würde der Unternehmer bei Nichtnutzung des IOSS-Verfahrens sich in jedem betroffenen EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen und dort die jeweiligen Erklärungspflichten erfüllen müssen.

Mit der politischen Einigung im ECOFIN ist ein wichtiger Schritt erfolgt. Es ist jedoch formell noch nicht geltendes EU-Recht. In einem nächsten Schritt wird das Europäische Parlament zur Einigung über die Richtlinie hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten.

Die Pressemitteilung vom 13.05.2025 steht Ihnen auf der Internetseite des EU-Rates zur Verfügung.

Direkt zur Pressemitteilung kommen Sie hier.