Sondierungspapier stellt Unternehmensteuerreform und Investitionsanreize in Aussicht

Das am 08.03.2025 von CDU/CSU und SPD vorgelegte Papier zum Abschluss der Sondierungsgespräche enthält aus steuerlicher Sicht insbesondere die Ankündigung einer Unternehmensteuerreform sowie von Investitionsanreizen. 

Mit dem am 08.03.2025 veröffentlichten Sondierungspapier haben CDU/CSU und SPD den Grundstein für die am 13.03.2025 beginnenden Detailverhandlungen zum angestrebten Koalitionsvertrag gelegt. Das Papier umfasst eine Reihe steuerpolitischer Ankündigungen, die im finalen Koalitionsvertrag voraussichtlich weiter ausformuliert werden. 

  • Einstieg in eine Unternehmensteuerreform: Aus Sicht des CDU/CSU-Wahlprogramms müsste dies insbesondere auf eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes zielen, was die SPD in ihrem Wahlprogramm noch abgelehnt hatte. 
  • Sofort nach der Regierungsübernahme wollen Union und SPD spürbare Anreize für unternehmerische Investitionen in Deutschland setzen. Dieser Punkt könnte sowohl den von der SPD favorisierten „Made in Germany“-Bonus (Steuergutschrift) als auch verschiedene Formen von Abschreibungen, wie von Union gefordert, umfassen. 
  • Reform der Einkommensteuer zur Entlastung der Mittelschicht.
  • Erhöhung der Pendlerpauschale. 
  • Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß. 
  • Steuerfreiheit von Zuschlägen für Mehrarbeit. Als Referenzpunkt soll für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten 40 Stunden gelten. 
  • Steuerliche Begünstigung einer vom Arbeitgeber gezahlten Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten.
  • Einführung einer Aktivrente: Wer nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro/Monat steuerfrei bekommen. 
  • Dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent. 
  • Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung. 

Zum Solidaritätszuschlag enthält das Papier keine Aussage. Der finale Koalitionsvertrag dürfte hierzu maßgeblich durch die für den 26.03.2025 angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geprägt werden. 

Die Gespräche zum Steuerteil des Koalitionsvertrags werden bis zum 24.03.2025 in einer 16-köpfigen gemeinsamen Arbeitsgruppe zu den Themen Haushalt, Finanzen und Steuern geführt. Nach der Arbeitsgruppenphase sollen die Ergebnisse aller Arbeitsgruppen konsolidiert und Anfang April von den zuständigen Parteigremien bestätigt werden. Als möglicherweise kritisch gilt das (digitale) Mitgliedervotum der SPD-Mitglieder. Erhält der Koalitionsvertrag alle erforderlichen Zustimmungen, soll die Unterzeichnung noch vor Ostern erfolgen. Mit der Kanzlerwahl und der Ernennung der Minister wäre dann am 23.04.2025 zu rechnen. 

Ob dieser ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann, dürfte auch davon abhängen, ob die zeitnah in Bundestag und Bundesrat geplanten Beschlüsse zur Reform der Schuldenbremse die erforderlichen Mehrheiten finden und sich kein kurzfristiger Widerstand des Bundesverfassungsgerichts ergibt.