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Mit einem Steueränderungsgesetz 2025 will die schwarz-rote Koalition insbesondere die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie und die Erhöhung der Pendlerpauschale umsetzen. Daneben sieht der am 04.09.2025 vom BMF vorgelegte Referentenentwurf Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit vor.
Der am 04.09.2025 vom BMF veröffentlichte Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) setzt Vereinbarungen des Koalitionsvertrags sowie einige Detailmaßnahmen um. Dazu gehören insbesondere die folgenden Regelungen, die ab 2026 gelten sollen:
Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) auf sieben Prozent.
Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie Entfristung der Mobilitätsprämie.
Im Bereich der Gemeinnützigkeit sollen u.a. die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 Euro auf 50.000 Euro und die Freigrenze für die Befreiung von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. E-Sport soll als neuer gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sollen auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro angehoben werden.
Im Umsatzsteuergesetz soll u.a. eine Sonderregelung bei der Nutzung einer zentralen Zollabwicklung in Bezug auf die Einfuhrumsatzsteuer kodifiziert werden.
Bereits am 10.09.2025 soll das Bundeskabinett über den Regierungsentwurf entscheiden und damit das formale Gesetzgebungsverfahren einleiten, mit dessen Abschluss bis Jahresende 2025 zu rechnen ist.
Der Volltext des Referentenentwurfes steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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