Steuergesetze passieren letzte Stufe des Gesetzgebungsverfahrens

Sehr zügig nach der Zustimmung des Bundesrats hat das Bundesgesetzblatt schon am 30.06.2021 das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts und das Steueroasen-Abwehrgesetz veröffentlicht.

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hatte der Bundesrat eine Reihe steuerlicher Gesetze bestätigt (vgl. eNewsletter Tax vom 25.06.2021). Einige dieser Gesetze wurden bereits im Bundesgesetzblatt verkündet:

Das ATAD-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2021, S. 2035) tritt damit grundsätzlich am 01.07.2021 (Tag nach der Verkündung) in Kraft. Zu beachten ist aber die rückwirkende Anwendung insbesondere der wesentlichen neuen Vorschriften zu hybriden Gestaltungen sowie der Erweiterung des Ent- und Verstrickungskonzepts zum 01.01.2020. Andere Teile des Gesetzes, wie die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oder die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung, sind dagegen erst ab dem 01.01.2022 anwendbar.

Die im Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BGBl. I 2021, S. 2050) enthaltenen Neuregelungen werden erst ab dem 01.01.2022 scharf geschalten. Kern des Gesetzes und ein Meilenstein der deutschen Unternehmensbesteuerung ist das lange erwartete sog. Optionsmodell. Wer das Optionsmodell bereits für den Veranlagungszeitraum 2022 nutzen möchte, muss den Antrag bis spätestens Ende November 2021 stellen (vgl. EY Tax Zoom vom 01.07.2021).

Das Steueroasen-Abwehrgesetz (BGBl. I 2021, S. 2056) wird frühestens ab 2022 Wirkung entfalten, einige Vorschriften sind sogar erst deutlich später anwendbar. Zuvor müssen BMF und BMWi mit Zustimmung des Bundesrats noch eine Rechtsverordnung zur Benennung der betroffenen Steuerhoheitsgebiete („Steueroasen“) erlassen.

Ebenfalls schon am 30.06.2021 veröffentlich wurde das Rennwett- und Lotteriegesetz (BGBl. I 2021, S. 2065). Mit dieser kompletten Neufassung werden zum 01.07.2021 die Regelungen des Gesetzes modernisiert und die Besteuerung auf Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ausgedehnt.

Mit der Veröffentlichung der weiteren, am 25.06.2021 vom Bundesrat bestätigten, steuerlich relevanten Gesetze dürfte kurzfristig zu rechnen sein. Dies betrifft u.a. auch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, mit dem grundsätzlich ab dem 01.01.2022 in mehreren Stufen die Steuer auf diverse Tabakprodukte angehoben wird. Zudem werden u.a. neue Regelungen für Shishas und Liquids eingeführt.