Steuerliche Erleichterungen im Maßnahmenpaket der Koalition

Der Koalitionsausschuss hat heute (24.03.2022) ein Maßnahmepaket für Erleichterungen aufgrund der gesteigerten Energiekosten beschlossen. Das Paket beinhaltet neben der Sicherstellung der Energieversorgung und Stärkung des Wettbewerbs- und Ordnungsrahmens einige für Energieverbraucher erfreuliche steuerliche Punkte.

Bereits am 23.02.2022 und am 09.03.2022 hat die Koalition u.a. die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 01.07.2022, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages und der Pendlerpauschale beschlossen (vgl. Steuernachrichten vom 17.03.2022). In Reaktion auf die gesteigerten Energiekosten in Folge der angespannten Lage auf den Energiemärkten sah die Koalition nun die Notwendigkeit ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen. In der Koalitionssitzung am 23.03.2022 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen sowohl eine Einigung auf Eckwerte einer Energieeffizienz- und Diversifikationsstrategie als auch auf Entlastungen für Bürger und Unternehmen.

In steuerlicher Hinsicht soll befristet auf drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß reduziert werden. Die Höhe der Entlastung unterscheidet sich dabei nach der Art und Verwendung des Kraftstoffs (vgl. § 2 Abs. 1 EnergieStG und Anlage I der EU-Energiesteuerrichtline 2003/96/EG).

Darüber hinaus soll bereits für das Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt eingeräumt werden. Der steuerpflichtige Zuschlag soll unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen wie etwa Pendlerpauschale oder Job-Ticket gewährt werden. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen (bei Selbständigen über die Senkung der Vorauszahlungen). Zudem soll ein Familienzuschuss in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind ausgezahlt werden.

Nicht aufgenommen wurden einige im Vorfeld diskutierte Maßnahmen, darunter u.a. die schon im Koalitionsvertrag enthaltene lnvestitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter (auch als sog. „Superabschreibung“ bekannt), ein Steuerrabatt auf die KfZ-Steuer und der sog. „Tankrabatt“. Ähnlich wie beim Steuerentlastungsgesetz 2022 ist damit zu rechnen, dass die beschlossenen Maßnahmen zügig in Gesetzesform gegossen und noch in diesem Halbjahr verabschiedet werden. 

 

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