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Tax Zoom: Erklärungspflicht für betriebliche Anleger für Alt-Anteile an Investmentfonds

Mit der Investmentsteuerreform wurde zum 1. Januar 2018 die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern neu geregelt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2022 hat der betriebliche Anleger die Feststellungserklärung abzugeben. Lesen Sie mehr in unserem Tax Zoom und nutzen Sie die Möglichkeit zur Teilnahme an unserer Betroffenheitsanalyse.

Zum Abschluss des bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Investmentsteuergesetzes (InvStG) fingiert der Gesetzgeber für alle Anleger eine Veräußerung aller am 31. Dezember 2017 im Bestand befindlichen Anteile an Investmentfonds und Kapitalinvestitionsgesellschaften sowie aller Vehikel, die zum 1. Januar 2018 erstmals in den Anwendungsbereich des InvStG fallen (im Folgenden einheitlich: „Investmentfonds“).  Entnehmen Sie weitere Details unserem Tax Zoom und nehmen Sie an unserer Betroffenheitsanalyse teil. Die Umfrage wird nicht mehr als fünf Minuten Ihrer wertvollen Zeit in Anspruch nehmen und gibt wertvolle Hinweise, ob Sie und Ihr Unternehmen betroffen sein könnten. Nehmen Sie jetzt teil.


Tax Zoom: Erklärungspflicht für betriebliche Anleger für Alt-Anteile an Investmentfonds



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