Transparenzregister goes real estate – Neue Meldepflichten!

Ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum unmittelbar oder über Anteilserwerbe (sog. „Share-Deals“) neu erwerben, waren bereits nach bisherigem Recht gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Seit dem 28.12.2022 besteht diese Mitteilungspflicht nunmehr auch bei Bestandsimmobilien. Selbst 94,9-prozentige Share-Deals, die nach § 1 Abs. 3 GrEStG a.F. keine Grunderwerbsteuer ausgelöst hatten, und ggf. schon Jahrzehnte zurückliegen, könnten von den neuen Meldepflichten betroffen sein. Entsprechende Mitteilungen müssen bereits bis zum 30.06.2023 erfolgen, sonst drohen hohe Bußgelder. 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem (englischsprachigen) Tax & Law Alert. 


Tax & Law Alert