Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum unmittelbar oder über Anteilserwerbe (sog. „Share-Deals“) neu erwerben, waren bereits nach bisherigem Recht gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Seit dem 28.12.2022 besteht diese Mitteilungspflicht nunmehr auch bei Bestandsimmobilien. Selbst 94,9-prozentige Share-Deals, die nach § 1 Abs. 3 GrEStG a.F. keine Grunderwerbsteuer ausgelöst hatten, und ggf. schon Jahrzehnte zurückliegen, könnten von den neuen Meldepflichten betroffen sein. Entsprechende Mitteilungen müssen bereits bis zum 30.06.2023 erfolgen, sonst drohen hohe Bußgelder.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem (englischsprachigen) Tax & Law Alert.
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