Tax Zoom: Umsatzsteuer, Zoll und nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen

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Die Anpassung von Verrechnungspreisen zwischen Konzerngesellschaften (z. B. der sog. True-up am Jahresende) dient typischerweise ertragsteuerlich der Aussteuerung auf einen funktions- und risikoadäquaten Gewinn im Sinne des Fremdvergleichsgrundsatzes („Dealing at arm’s length“-Prinzip). Eine rein ertragsteuerlich motivierte Gewinnanpassung ohne Leistungsbezug ist umsatzsteuerlich unbeachtlich. Unterhalten die betroffenen Konzerngesellschaften allerdings untereinander auch einen Leistungsaustausch, kann die Abgrenzung Probleme bereiten. Lässt sich ein spezifischer Bezug zu den erbrachten Leistungen herstellen, können Verrechnungspreisanpassungen eine nachträgliche Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und – bei Warenlieferungen – auch des Zollwerts bedeuten.

Tax Zoom: Umsatzsteuer, Zoll und nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen