Verhandlungen über ständigen Streitbeilegungsausschuss für Steuerstreitigkeiten

Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses, um internationale Steuerstreitigkeiten effizienter lösen zu können. Der Abschluss des Übereinkommens ist noch in diesem Jahr geplant.  

Um Steuerstreitigkeiten in Zukunft schnell und effizient zu lösen, verhandeln gerade zehn EU-Mitgliedstaaten, namentlich Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden, über ein multilaterales Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses. Dieser soll sog. Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerlichen Streitbeilegungsverfahren durchführen. 

Das Projekt geht auf Ausarbeitungen der FISCALIS-Arbeitsgruppen zurück, die Optionen für die Einrichtung eines solchen Ausschusses gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie des Rates über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union ((EU) 2017/1852) vom 10.10.2017 untersucht haben.

Deutschland hat die Richtlinie durch das EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz umgesetzt. Durch diese soll die Beseitigung von Doppelbesteuerung innerhalb der Europäischen Union beschleunigt werden. Dies soll durch ein vorgegebenes Verfahrenskorsett mit festen Fristen und einem verpflichtenden Schiedsverfahren bei Nicht-Einigung der Staaten im regulären Verständigungsverfahren geschehen. Bislang bestand Einigungszwang für EU-Staaten nur bei Verrechnungspreisstreitigkeiten auf Grundlage der EU-Schiedskonvention, wenn die einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen kein Schiedsverfahren vorsahen. Durch die EU-Streitbeilegungsrichtlinie stehen Schiedsverfahren nun auch in Nicht-Verrechnungspreisfällen (z.B. bei Qualifikationskonflikten) zur Verfügung. Durch einen ständigen Streitbeilegungsausschuss könnten die Verfahren effizienter als bislang gelöst werden. 

Die beteiligten Staaten planen, die Verhandlungen noch im Jahr 2025 abzuschließen.