Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 16.07.2026 den gemeinsamen Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ vorgelegt. Er bündelt 26 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern. Es handelt sich um ein politisches Programmpapier; Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor.
Im Steuerstrafrecht soll der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe angehoben und der Verbrechenstatbestand der Steuerhinterziehung wieder eingeführt werden (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, Höchstmaß 15 Jahre, § 370 AO). Die Straffreiheit bei Selbstanzeigen soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden (§ 371 AO). Die im April vom BMF verlautbarte Aussage, die Selbstanzeige solle „oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend“ wirken, wiederholt das Papier nicht. Unternehmen, die sich bewusst über Recht und Gesetz hinwegsetzen, sollen nach dem Positionspapier konsequenter sanktioniert werden; ergänzend ist ein öffentliches Register für wegen schwerer Steuerstraftaten sanktionierter Unternehmen vorgesehen. Zugleich kündigt der Aktionsplan eine Vereinfachung des Steuerrechts durch Typisierung und Pauschalierung an, jedoch ohne dies zu konkretisieren.
Beim Zoll soll ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen, in dem die Steuerfahndung der Länder sowie Ermittler und Analysten der Bundesbehörden Verfahren koordinieren. Teil dieses Zentrums soll ein gemeinsam mit den Ländern getragenes Datenanalysezentrum sein, das über eine zentrale Datenplattform einen behördenübergreifenden Datenzugriff eröffnen und Verdachtsfälle mithilfe künstlicher Intelligenz identifizieren soll. Die Bundesbetriebsprüfung soll gezielter und risikoorientiert eingesetzt werden. Dies soll auch bewirken, dass steuerehrliche Unternehmen weniger intensiv geprüft werden. Darüber hinaus soll der systematische Datenerwerb ausgebaut und Hinweisgeber-Strukturen gestärkt werden. Zudem wollen BMF und BMJV den Graubereich aggressiver Steuergestaltung in den Blick nehmen und weitere Verschärfungen prüfen, ausdrücklich im Bereich der Dividendengestaltungen.
Zudem sollen neue Melde-, Datenzugriffs und Aufbewahrungspflichten eingeführt bzw. ausgebaut werden. Konkret nennt das Papier eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre (§ 147 AO), eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen (§ 146a AO) sowie die Pflicht für Unternehmen aus Drittstaaten, steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland zu speichern (§ 146 AO, § 147 AO). Im Bereich der Umsatzsteuer soll ein elektronisches Meldesystem mit zeitnaher Einzelmeldung der Umsätze eingeführt werden. Unklar ist, ob damit über die Vorgaben der EU-ViDA-Richtlinie (vgl. Artikel zur ViDA-Richtlinie) hinaus auch innerstaatliche Umsätze erfasst werden sollen und ob das Meldesystem schon vor dem EU-weit vorgegeben Stichtag am 01.07.2030 eingerichtet werden soll.
International sollen die Europäische Staatsanwaltschaft gestärkt, gemeinsame Ermittlungen mit anderen Staaten ausgebaut und Abkommen mit Partnerstaaten erweitert werden. Zudem sind eine wissenschaftlich begleitete Steuerlückenschätzung und der Ausbau des Netzwerks empirische Steuerforschung zu einem Zukunftslabor Steuern vorgesehen.
Der erste Schritt der gesetzgeberischen Umsetzung des Aktionsplans dürfte das bereits im Februar durch das BMF vorgelegte Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität sein (vgl. EY-Steuernachricht vom 05.03.2026). Laut Finanzminister Klingbeil soll hierfür im August die Einigung im Kabinett erfolgen. Über die Umsetzung der weiteren Inhalte liegen noch keine genauen Informationen vor. Voraussichtlich werden die einzelnen Teile im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 und ggf. darüber hinaus in verschiedene Gesetzgebungsverfahren eingespeist. Unklar ist derzeit, in welchem Umfang die einzelnen Maßnahmen bereits im Detail innerhalb der Koalition und mit den Ländern abgestimmt sind.
Der Aktionsplan steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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