In Zukunft sollen Mindeststandards für die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden eingeführt werden, sogenannte MEPS. Bis 2025 soll zunächst eine EU-weite, harmonisierte Skala etabliert werden, die in Energieeffizienzklassen von A bis G eingeteilt ist.
Die Vorgaben und Mindeststandards sowie die Förderprogramme im Gebäudebereich (Neu- und Bestandsgebäude) unterliegen aktuell einem sehr dynamischen Prozess. Welche konkreten Vorgaben auf Immobilienbesitzer zu kommen, bleibt spannend und abzuwarten. Dass weitere Verschärfungen und zeitnahe Verpflichtungen verabschiedet werden, ist allerdings gewiss. Dementsprechend sind Immobilienbesitzer aufgerufen, sich frühzeitig mit der Ist-Situation ihres Immobilienportfolios auseinander zu setzen, um Strafzahlungen und „Stranded Assets” – „gestrandeten“ Vermögenswerten oder Ressourcen, die wertlos oder abgeschrieben werden, sobald ihre Kosten die Gewinne überschreiten – zu vermeiden.
Fazit
Die Baulandschaft unterliegt stetigen Veränderungen, auch EU-seitig werden Regularien konsequent verschärft mit dem Ziel Gebäudestandards umzusetzen, die nachhaltig und klimafreundlich sind. Dabei sind Förderstrukturen teils mit Unsicherheit behaftet und die Gesetzeslage ist so dynamisch wie komplex. Bauherren und Immobilienbesitzer sollten sich einen guten Überblick über die Situation und den Ist-Zustand ihrer Gebäude machen, um bestmöglich agieren zu können und „Stranded Assets“ zu vermeiden.