Neue Weltsteuerordnung (BEPS 2.0)
Der politische Konsens im BEPS-Projekt für eine neue Weltsteuerordnung wurde erreicht. Eine beachtliche Mehrheit im G20/OECD Inclusive Framework hat einer grundlegenden Reform im internationalen Steuerrecht zugestimmt. Nun geht es in die nationale Umsetzung und einzelne Staaten weichen von dem definierten Weg ab. Maßgeblichen bleiben aber die Model Rules und der immer noch auf dem Tisch liegende EU Richtlinienentwurf. Klar ist jedoch, dass die neue Weltsteuerordnung schon jetzt maximale Aufmerksamkeit der Steuerfunktion erfordert.
Steuernachrichten
OECD veröffentlicht Safe Harbour Regelungen zu Pillar 2 und weitere Dokumente
Genau ein Jahr nach Veröffentlichung der GloBE Model Rules zu BEPS Pillar 2 hat die OECD weitere Dokumente zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer herausgebracht. Von besonderer Bedeutung sind dabei die sog. Safe Harbour Regelungen. Neben zwei Konsultationspapieren zu Pillar 2 zu den Themen „GloBE Information Return“ sowie „Tax Certainty“ wurde zudem ein Konsultationspapier zu Pillar 1 veröffentlicht, welches den Umgang mit bestehenden bzw. noch geplanten Digitalsteuern beinhaltet.
EU einigt sich auf globale Mindeststeuer
Nach zuletzt sehr intensiven Verhandlungen verkündeten die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel am Abend des 12.12.2022 die einstimmige Einigung, eine globale Mindeststeuer einzuführen.
Weitere News zu BEPS
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Im G20/OECD-Projekt BEPS 2.0 haben sich 139 Staaten (Inclusive Framework) auf eine Reform des internationalen Steuerrechts verständigt, die auf die Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft reagiert. Der Ansatz besteht aus zwei Säulen: einer Neuzuordnung von Besteuerungsrechten mit einem Anknüpfungspunkt für die Marktstaaten (Säule I) und einer globalen effektiven Mindestbesteuerung (Säule II). Säule I soll auf Unternehmen aller Branchen mit einem globalen Umsatz von über 20 Mrd. Euro und einer Profitabilität von mehr als 10 Prozent Vorsteuerrendite Anwendung finden. Der Anwendungsbereich von Säule II erstreckt sich auf multinationale Unternehmen mit über 750 Mio. Euro Umsatz, der effektive Mindeststeuersatz soll bei mindestens 15 Prozent liegen. Zudem sind erste komplexe Regel veröffentlicht worden.