Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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In diesem Webcast erläutern wir die wichtigsten Aspekte der EU-Taxonomie: Wir vermitteln die Grundlagen der Verordnung und informieren Sie über aktuelle Entwicklungen sowie regulatorische Änderungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem “Omnibus-Verfahren”. Unsere Experten zeigen praxisnahe Lösungsansätze auf, die Unternehmen bei der Implementierung der Taxonomie unterstützen und die Anpassung an die aktuellen Anforderungen erleichtern. Der Webcast bietet einen umfassenden Überblick über die Herausforderungen und Chancen der Taxonomie und ermöglicht Einblicke in bewährte Umsetzungsstrategien.
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Entdecken Sie in der EY-Webcast-Serie „Sustainable Business Talk“ Fachwissen zu Nachhaltigkeit und ESG!
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Unsere Webcasts thematisieren die Entwicklungen der Nichtfinanziellen Berichterstattung, inklusive Regulatorik und praktischer CSRD/EU-Taxonomie-Umsetzung.
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Auswirkungen auf die EU-Taxonomie
Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Punkte:
Materialitätsprinzip: Für jede KPI muss eine spezifische Materialitätsprüfung durchgeführt werden. Liegt der kumulative Anteil unter zehn Prozent pro KPI, besteht ein Wahlrecht, diese Aktivitäten nicht zu bewerten – weder hinsichtlich ihrer Eligibility noch ihrer Alignment. Allerdings müssen die nicht geprüften Anteile in diesem Fall gesondert ausgewiesen werden.
Reporting-Vorlagen: Die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte wurde deutlich reduziert, zum Beispiel von 78 auf 28 bei einer Taxonomie-konformen Aktivität. Der Annex XII (Gas/Nuklear‑Templates) wurde zudem gestrichen.
„Do no significant harm“ (DNSH): Die DNSH-Kriterien für die Vermeidung Finanzinstitute: Die Green Asset Ratio (GAR) wurde vereinfacht. Außerdem wurden Schwellenwerte eingeführt, Templates vereinfacht und die Berichterstattung bestimmter KPIs unter bestimmten Voraussetzungen bis 2027 aufgeschoben.
Umsetzung und nächste Schritte
Ein möglicher Ansatz zur ressourcenschonenden Integration der neuesten Änderungen für Unternehmen wäre der folgende:
- Materialitätsprüfung je KPI: Identifikation wesentlicher Aktivitäten individuell für Umsatz, CapEx und OpEx
- Anpassung von Prozessen und Governance: Integration der Ergebnisse der operativen Materialitätsprüfung in die bestehenden Prozesse
- Standardisierung von Methoden und Verfahren: Standardisierung und Vereinheitlichung der neuen beziehungsweise überarbeiteten Prozesse unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen
- Schulung und interne Kommunikation: Sensibilisierung relevanter Fachbereiche und gezielte Informationsweitergabe
- Kontinuierliches Monitoring regulatorischer Änderungen: laufende Beobachtung und Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen
EY unterstützt Unternehmen mit einem strukturierten Ansatz zur Implementierung – von der Bewertung der Auswirkungen bis zur Integration in bestehende Systeme.
CSRD-Update und nationale Umsetzung
In Deutschland wurde am 3. September 2025 ein neuer Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Dieser sieht für Unternehmen der ersten Welle mit im Jahresdurchschnitt weniger als 1.000 Mitarbeitenden Ausnahmen für die Berichtsjahre 2025 und 2026 vor, um potenzielle Übergangsbelastungen zu reduzieren. Für die übrigen Unternehmen der Welle 1 gilt die Berichtspflicht regulär ab dem Geschäftsjahr 2025, für Welle 2 ab dem Geschäftsjahr 2027, für Welle 3 und 4 ab dem Geschäftsjahr 2028. Die Pflicht zur EU-Taxonomie-Berichterstattung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der CSRD.