Zwei Berufstätige fahren mit Fahrrad und E-Scooter entlang einer Uferpromenade.

Überblick über aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was zählt jetzt bei der EU-Taxonomie? Die wichtigsten Änderungen, Auswirkungen und Next Steps kompakt erklärt.


Überblick:

  • Die EU-Taxonomie entwickelt sich durch das Omnibusverfahren weiter, was sowohl Vereinfachungen als auch neue Anforderungen für Unternehmen mit sich bringt.
  • Erleichterungen umfassen die Reduzierung der zu berichtenden Datenpunkte, Anpassungen der DNSH-Kriterien und spezifische Vereinfachungen für Finanzinstitute.
  • Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen systematisch umzusetzen und so von der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu profitieren.

Die EU-Taxonomie ist das zentrale Klassifikationssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten in Europa. Sie soll Transparenz schaffen, Investitionen in nachhaltige Projekte fördern und Unternehmen bei der Transformation unterstützen. Mit dem sogenannten Omnibusverfahren hat die EU-Kommission eine Reihe von Vereinfachungen und Anpassungen angestoßen, die sowohl regulatorische Entlastung als auch neue Anforderungen mit sich bringen.

Aktuelle Entwicklungen und regulatorischer Kontext

Ausgehend vom Draghi-Report und der Budapest Declaration wurde das Omnibusverfahren ins Leben gerufen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Die „Stop the Clock“-Richtlinie (EU 2025/794) verschiebt zentrale Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Ergänzend hat die EU-Kommission am 11. Juli 2025 einen delegierten Rechtsakt („Quick Fix“) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erlassen, der bestimmte Phase-in-Regelungen an die Verschiebungen durch „Stop the Clock“ anpasst und Übergangsfristen verlängert.

Neben diesen Anpassungen verfolgt die EU das Ziel, die Berichtspflichten insgesamt zu vereinfachen. Ein erster zentraler Schritt ist der am 4. Juli 2025 erlassene delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der EU-Taxonomie.

EY Sustainability Webcast
EU-Taxonomie – aktuelle Entwicklungen und praktische Anwendung

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen, praktische Umsetzungstipps und wie EY Sie bei der EU-Taxonomie unterstützen kann.

Auswirkungen auf die EU-Taxonomie

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Punkte:


Materialitätsprinzip: Für jede KPI muss eine spezifische Materialitätsprüfung durchgeführt werden. Liegt der kumulative Anteil unter zehn Prozent pro KPI, besteht ein Wahlrecht, diese Aktivitäten nicht zu bewerten – weder hinsichtlich ihrer Eligibility noch ihrer Alignment. Allerdings müssen die nicht geprüften Anteile in diesem Fall gesondert ausgewiesen werden.


Reporting-Vorlagen: Die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte wurde deutlich reduziert, zum Beispiel von 78 auf 28 bei einer Taxonomie-konformen Aktivität. Der Annex XII (Gas/Nuklear‑Templates) wurde zudem gestrichen.


„Do no significant harm“ (DNSH): Die DNSH-Kriterien für die Vermeidung Finanzinstitute: Die Green Asset Ratio (GAR) wurde vereinfacht. Außerdem wurden Schwellenwerte eingeführt, Templates vereinfacht und die Berichterstattung bestimmter KPIs unter bestimmten Voraussetzungen bis 2027 aufgeschoben.
 

Umsetzung und nächste Schritte

Ein möglicher Ansatz zur ressourcenschonenden Integration der neuesten Änderungen für Unternehmen wäre der folgende:

  1. Materialitätsprüfung je KPI: Identifikation wesentlicher Aktivitäten individuell für Umsatz, CapEx und OpEx
  2. Anpassung von Prozessen und Governance: Integration der Ergebnisse der operativen Materialitätsprüfung in die bestehenden Prozesse
  3. Standardisierung von Methoden und Verfahren: Standardisierung und Vereinheitlichung der neuen beziehungsweise überarbeiteten Prozesse unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen
  4. Schulung und interne Kommunikation: Sensibilisierung relevanter Fachbereiche und gezielte Informationsweitergabe
  5. Kontinuierliches Monitoring regulatorischer Änderungen: laufende Beobachtung und Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen


EY unterstützt Unternehmen mit einem strukturierten Ansatz zur Implementierung – von der Bewertung der Auswirkungen bis zur Integration in bestehende Systeme.
 

CSRD-Update und nationale Umsetzung

In Deutschland wurde am 3. September 2025 ein neuer Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Dieser sieht für Unternehmen der ersten Welle mit im Jahresdurchschnitt weniger als 1.000 Mitarbeitenden Ausnahmen für die Berichtsjahre 2025 und 2026 vor, um potenzielle Übergangsbelastungen zu reduzieren. Für die übrigen Unternehmen der Welle 1 gilt die Berichtspflicht regulär ab dem Geschäftsjahr 2025, für Welle 2 ab dem Geschäftsjahr 2027, für Welle 3 und 4 ab dem Geschäftsjahr 2028. Die Pflicht zur EU-Taxonomie-Berichterstattung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der CSRD.

Unsere CSRD-Webcast-Reihe

Unsere Webcasts thematisieren die Entwicklungen der nichtfinanziellen Berichterstattung, inklusive Regulatorik und praktischer CSRD-/EU-Taxonomie-Umsetzung.

Fazit

Die EU-Taxonomie bleibt ein dynamisches Regelwerk, das Unternehmen sowohl fordert als auch ihnen Chancen bietet. Die Vereinfachungen im Rahmen des Omnibusverfahrens sind ein Schritt in Richtung praktikabler Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dennoch bleibt die Herausforderung, relevante Daten zu erheben und Prozesse anzupassen.



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