Ein besonderer Schwerpunkt unserer Analysen lag auf dem Bereich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden oder auch Customer Due Diligence (CDD). Die RTS enthalten detaillierte Vorgaben zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden, zur Dokumentation wirtschaftlich Berechtigter (UBO) sowie zu risikobasierten Anpassungen im Rahmen der laufenden Kundenüberwachung. Diese Anforderungen sind entscheidend für die operative Umsetzung der neuen EU-Anti-Geldwäsche-Architektur und sollen nicht nur die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen, sondern auch die Effizienz der Aufsicht verbessern und die Compliance-Anforderungen für Verpflichtete klarer strukturieren.
1. Vergleich der RTS-Entwürfe zur CDD (März 2025 vs. Oktober 2025)
Wir haben die Aktualisierungen der RTS für die Kundensorgfaltspflichten zwischen März und Oktober 2025 verglichen. Besonderes Augenmerk galt dabei den Neuerungen im Bereich Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden/CDD, da hier die Anforderungen an Identifizierung, Überwachung und Dokumentation von Kunden sowie die risikobasierte Steuerung maßgeblich präzisiert wurden.
Ein Vergleich zwischen der im März 2025 veröffentlichten Version der RTS mit der überarbeiteten Fassung vom Oktober 2025 ergibt wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen:
- Einführung eines risikobasierten Ansatzes für die Informationsbeschaffung und Maßnahmen zur Durchführung der Kundensorgfaltspflichten
- Erweiterung des Personenkreises: nicht nur für Kunden, sondern auch für Personen, die im Namen des Kunden handeln, gültig
- Erhebung aller im Ausweisdokument aufgeführten Namen; Mindestanforderung: Erfassung des Geburtslandes
- Pflicht zur Erfassung aller Staatsangehörigkeiten, inklusive Staatenlosigkeit und Schutzstatus
- Lockerung der Anforderungen an gleichwertige Dokumente und alternative Identifizierungsmethoden für schutzbedürftige Gruppen
- Streichung der Verpflichtung zur Überprüfung von Sicherheitsmerkmalen und zur ausdrücklichen Zustimmung bei Fernidentifizierung
- Ergänzung neuer Informationsquellen zur Identitätsprüfung, zum Beispiel virtuelle IBAN und Kreditauskunfteien
- Klarstellung zu Screening und Sorgfaltsprüfung, insbesondere bei politisch exponierten Personen und Sanktionen
2. Abgleich mit deutscher Rechtslage (GwG und BaFin-AuA-AT)
Darüber hinaus haben wir einen Vergleich zwischen dem CDD-Artikel der Oktober-Version mit der aktuellen deutschen Gesetzeslage, insbesondere dem Geldwäschegesetz (GwG) und den allgemeinen Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin (AuA AT), die die neuen Anforderungen für Verpflichtete im Finanzsektor verdeutlichen, durchgeführt.
Dabei ergeben sich in folgenden Bereichen wesentliche Änderungen:
- weitere verpflichtende Datenfelder für die Identifizierung von Kunden
- Erfassung des Geburtslandes
- neue Vorgaben zur Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern
- kürzere Fristen zur Aktualisierung von KYC-Daten
- erweiterte Definition des Begriffs „politisch exponierte Person“ (PEP)
- Screening von Kunden und wirtschaftlichen Eigentümern im Bereich Sanktionen
- Risikobewertung und Monitoring
- digitale Identifizierung
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
3. Spezifische Auswirkungen auf Kreditinstitute
Speziell für Kreditinstitute haben wir die neuen Anforderungen analysiert (ein Vergleich zwischen GWG/BaFin-AUA-BT-KI und dem RTS zu Artikel 28 Verordnung (EU) 2024/1624).
Neuerungen und erweiterte regulatorische Anforderungen sind hier vor allem in den folgenden Bereichen zu verzeichnen:
- neue Vorgaben zu Bar-Transaktionen
- Wegfall der Mindestanforderung für die Kundenidentifizierung in Situationen mit geringem Risiko
- spezifische Vorgaben zu verstärkten Sorgfaltspflichten bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen
- neue Vorgaben für Sammelkonten
4. Spezifische Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen
Speziell für den Versicherungssektor haben wir die neuen Anforderungen für Versicherungsunternehmen analysiert (ein Vergleich zwischen GWG/BaFin-AUA-BT-VU und dem RTS zu Artikel 28 Verordnung (EU) 2024/1624).
Für Versicherungsunternehmen, die bisher im Rahmen der BaFin-AuA-BT-VU von einer Vielzahl von Erleichterungen hinsichtlich der Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten profitierten, bestehen die neuen Anforderungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen:
- Wegfall der Vereinfachungen bei der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten (UBO) im Bereich baV
- Verkürzte Frist zur Aktualisierung von KYC-Daten