Relevanz bekommt dies alles für Unternehmen, weil ihr Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in Zukunft wesentlich von ihrer „Performance“ im Nachhaltigkeitsbereich abhängen wird. Ein Beispiel ist das UN-Netzwerk Principles of Responsible Investments (PRI), eine Initiative von 5.020 Unternehmen, aus Investment- und Beteiligungsgesellschaften sowie deren Dienstleistern, mit Assets im Wert von etwa 121 Billionen US-Dollar. Diese haben eine Selbstverpflichtung abgegeben, ESG-Faktoren in Investmententscheidungen und in das Management von Assets zu integrieren und danach zu entscheiden. Auch der Ausschluss von Unternehmen oder sogar ganzen Branchen ist bereits Wirklichkeit. Ausgeschlossen werden beispielsweise Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen, Glücksspiel, Korruption und Bestechung, Tabak, Alkohol, Kernenergie und Umweltzerstörung.
Andere Kapitalgeber versuchen die ESG-Kriterien anzuwenden, indem sie Unternehmen und Branchen mit guten ESG-Ratings auswählen, um diese als Chance zu nutzen. Wiederum andere gehen noch einen Schritt weiter und wollen in Unternehmen mit einem positiven Nettoeffekt für Gesellschaft und Umwelt investieren (Impact Investment). In bestimmten Bereichen sind entsprechend gute Ratings auch bereits ein verpflichtendes Kriterium, um als Lieferant in den Markt eintreten zu können. Wichtig zu verstehen ist, dass es bei der Firmenbewertung nicht nur um rückwirkende Einschätzungen geht, sondern eben auch um aktuelles Verhalten, Lieferkette, Unternehmensführung, Strategie und auch die nachweisliche Einhaltung der eigenen Versprechen und Standards.
Greenwashing-Vorwürfe nehmen zu
Neben dem steigenden Druck, genauere und vergleichbarere Angaben zu machen, müssen die Unternehmen gleichzeitig auf mögliche Greenwashing-Vorwürfe vorbereitet sein. Diese werden immer häufiger erhoben, um Druck auf Nachhaltigkeitsaussagen auszuüben, die ordnungsgemäß begründet werden müssen. Da der Markt für ESG- und Nachhaltigkeitsprodukte so prominent und neu ist, wollen viele Akteure mitmischen und versuchen, sich einen Vorteil zu verschaffen, indem sie sich und ihre Produkte differenzieren. Dies wiederum untergräbt das Ziel, das die Regulierungsbehörden anstreben, nämlich den Bedarf an vergleichbaren Daten und Informationen. Wieder ist die Reaktion ein neues Regelwerk – die EU-Green-Claims-Verordnung, also die Vorgabe, dass alle Umweltaussagen nach anerkannten Verfahren und von stattlichen oder staatlich zertifizierten Stellen nachgewiesen werden müssen.