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Warum die aktuelle Steuerpolitik Vertrauen verspielt


Die EY Sector Survey 2026 erfasst die steuerpolitische Stimmung in 138 deutschen Unternehmen aus neun Sektoren. Das Gesamtbild ist eindeutig: Eine klare Mehrheit hält die bislang beschlossenen steuerpolitischen Maßnahmen für unzureichend und sieht weiterhin großen Handlungsbedarf.


Überblick

  • Die EY Sector Survey 2026 zeigt eine klar negative steuerpolitische Stimmung in deutschen Unternehmen und großen Reformbedarf.
  • Zentrale Kritikpunkte sind das langsame Reformtempo, mangelnde internationale Wettbewerbsfähigkeit und Zweifel an der Wirkung der KSt-Senkung.
  • Priorität haben Bürokratieabbau und Digitalisierung, während traditionelle steuerliche Entlastungen weniger im Fokus stehen.
  • Zudem werden Mindeststeuer und Steuererhöhungen überwiegend kritisch gesehen, während eine entlastende Einkommensteuerreform breite Zustimmung findet.

Steuerliche Rahmenbedingungen werden von Unternehmen weiterhin als ein wichtiger Standortfaktor wahrgenommen. Rund drei Viertel der Befragten messen ihnen im Vergleich zu anderen Faktoren wie Energiepreisen, Fachkräfteverfügbarkeit oder Bürokratie eine mittlere, hohe oder gar sehr hohe Bedeutung bei. Die Stimmung zur aktuellen steuerpolitischen Linie ist jedoch überwiegend negativ: 67 % sehen die Bundesregierung steuerpolitisch nicht auf dem richtigen Weg, lediglich 7 % bejahen den Kurs. Diese kritische Grundstimmung zieht sich durch alle Themenblöcke der Erhebung. Befragt wurden die Steuerfunktionen der 138 teilnehmenden Unternehmen; die Ergebnisse verstehen sich als Stimmungsbild dieses Kreises.

Steuerstandort Deutschland

Mit dem Investitionssofortprogramm wurde die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bis 2032 auf 10 % verankert. Die Erhebung zeigt, dass dieser Pfad aus Unternehmenssicht weder vom Zeitpunkt noch vom Niveau her als ausreichend angesehen wird. 81 % der befragten Unternehmen halten die Senkung für zu spät, nur 15 % bewerten den Zeitpunkt als angemessen. Dieser Befund lässt sich als klares Votum für ein Vorziehen der Tarifsenkung lesen.

Auch das im Jahr 2032 erreichte Besteuerungsniveau von ca. 24,55 % auf Ebene der Kapitalgesellschaft wird zurückhaltend bewertet: 46 % sehen es als nicht wettbewerbsfähig an, nur 22 % halten es für eher oder voll wettbewerbsfähig. Selbst nach vollständiger Umsetzung der beschlossenen Reform sieht die Mehrheit den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich also weiterhin im Nachteil.

Hinzu kommt eine strukturelle Sorge mit Blick auf die kommunale Ebene: 82 % der Befragten rechnen damit, dass Städte und Gemeinden die Entlastungswirkung der KSt-Senkung durch eine Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze zumindest teilweise konterkarieren werden. Damit wird die Reformwirkung in der Wahrnehmung der Wirtschaft zunehmend von der kommunalen Hebesatzpolitik abhängig.

Strukturreformen

Eine deutliche Botschaft der Erhebung liegt in der Priorisierung der Reformfelder. Gefragt nach der Wichtigkeit verschiedener möglicher Reformbestandteile, dominieren Verfahrens- und Digitalisierungsthemen. Als „sehr wichtig" werden vor allem genannt:

  • Bürokratieabbau und Reduktion steuerlicher Mitwirkungspflichten: 84 %
  • Stärkere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens: 56 %
  • Reform der Gewerbesteuer: 48 %
  • Reform der Grunderwerbsteuer und faire Verlustabzugsregelungen: jeweils rund 36 %
  • Erleichterungen bei konzerninternen Vorgängen und Klarstellungen im Besteuerungsverfahren: 30 bis 41 %

Bemerkenswert ist die Distanz zwischen den Top-Prioritäten und den klassischen materiellen Reformthemen: Während Bürokratieabbau und Verfahrensdigitalisierung von einer breiten Mehrheit als sehr wichtig eingestuft werden, erreichen Themen wie Erleichterungen beim Zinsabzug nur etwas mehr als ein Fünftel. Die Reformagenda der Unternehmen ist damit primär eine Verfahrens- und Compliance-Agenda.

Die offenen Antworten konkretisieren diese Linie und gehen darüber hinaus. Häufig genannt werden eine vollständige Integration der Gewerbesteuer in die Unternehmensertragsteuer, der Abbau spezifischer Steuerbürokratie (etwa § 45b Abs. 9 EStG für börsennotierte Konzerne und der Verzicht auf AStG-Erklärungen für Unternehmen unter dem Mindeststeuergesetz), der Wegfall der Kapitalertragsteuer auf konzerninterne Zinsen und Dividenden auf EU-Ebene sowie eine spürbare Beschleunigung von Verständigungsverfahren.

Globale Mindeststeuer

Mit Blick auf die Globale Mindeststeuer fällt das Urteil der Befragten deutlich aus: 69 % bewerten Pillar Two als Misserfolg. Nur 10 % sehen GloBE überwiegend oder eher als Erfolg.

Konsistent dazu spricht sich eine Mehrheit für eine Aussetzung aus: 55 % befürworten ein Aussetzen — 24 % dauerhaft und 31 % vorübergehend bis zu einer internationalen Angleichung. Weitere 15 % wollen die Mindeststeuer zwar nicht aussetzen, aber mit erleichternden Anpassungen weiter umsetzen. Unter Berücksichtigung der unentschiedenen Stimmen ergibt sich ein klarer Auftrag, den nationalen und europäischen Vollzug mindestens zu vereinfachen. Dieser Befund ist anschlussfähig an die laufende EU-Debatte um ein Steuervereinfachungspaket, das u.a. das Zusammenwirken der Mindeststeuer mit der ATAD-Richtlnie verbessern soll.

Steuerpolitische Einzelmaßnahmen und Tarifreform

Steuererhöhungen werden in der Befragung tendenziell kritisch gesehen. Mit Abstand am stärksten lehnen die Befragten eine Anhebung des Umsatzsteuer-Normalsatzes ab: Rund 45 % stehen ihr kritisch gegenüber, gut ein Drittel sogar sehr kritisch. Auch eine EU-weite Übergewinnsteuer (rund 41 % kritisch) und eine Erhöhung des ESt-Spitzensatzes bzw. der sogenannten Reichensteuer (rund 38 % kritisch) stoßen mehrheitlich auf Ablehnung. Die einzige Erhöhung mit klarer Mehrheitsakzeptanz ist die Tabaksteuer: 77 % stehen einer Anhebung wohlwollend gegenüber (49 % „sehr wohlwollend", 28 % „eher wohlwollend"). Damit ist sie die einzige breit getragene Verbrauchsteuererhöhung – und von der Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht.

Bei der laufend diskutierten Reform des Einkommensteuertarifs ergeben die Antworten ein bemerkenswert konsistentes Bild. Die Integration bzw. Abschaffung des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuertarif erhält mit rund 92 % Zustimmung (77 % „stimme voll und ganz zu", 15 % „stimme eher zu") eine der höchsten Zustimmungsraten der gesamten Erhebung. Eine Verschiebung des Spitzensteuersatz-Einsatzpunkts auf ein höheres zu versteuerndes Einkommen findet eine ähnlich breite Mehrheit (rund 88 % Zustimmung). Eine deutliche Mehrheit hält außerdem eine Entlastung unterer und mittlerer Einkommen für sinnvoll. Klar abgelehnt wird hingegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Gegenfinanzierung. Die Tarifreform soll aus Unternehmenssicht entlasten, nicht innerhalb der Einkommensteuer zusätzlich umverteilen.

Sektorale Akzente

Industrial Products, Defense & Mobility (n = 35): Im größten Sektor der Erhebung dominiert nicht ein klassisches Steuerthema, sondern Zoll- und Handelspolitik. 43 % nennen Zollpolitik, Handelshemmnisse und geopolitische Entwicklungen als den aktuell wichtigsten Geschäftstrend, 29 % bewerten US-Zölle als unmittelbare Bedrohung für den Absatzmarkt USA. Für die steuerpolitische Diskussion bedeutet das, dass im Industriebereich Verrechnungspreis- und Zollwert-Fragen eng verschränkt zu behandeln sind.

Sektorenübergreifend: Anpassung an gesetzliche Änderungen wird in mehreren Sektoren als wichtigste Herausforderung der Steuerfunktion genannt — in Construction von 92 % und in Consumer Products & Retail von 76 % der Befragten. Das stützt den Befund des Allgemeinen Teils zu Bürokratieabbau und Verfahrensdigitalisierung empirisch über mehrere Branchen hinweg.

Co-Autor: Maximilian Garaycochea 


Fazit und steuerpolitische Handlungsempfehlungen

Die EY Sector Survey 2026 zeichnet ein konsistentes Bild: Die bislang beschlossenen Maßnahmen werden mehrheitlich als unzureichend bewertet. Aus den Ergebnissen lassen sich drei zentrale Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber ableiten:

Erstens: Bei der Körperschaftsteuer ist der zeitliche Pfad bis 2032 aus Sicht der Unternehmen zu langsam. Ein Vorziehen der Tarifsenkung oder ergänzende Maßnahmen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit wie etwa eine Reform der Gewerbesteuer sollten politisch ernsthaft geprüft werden. Da rund vier Fünftel der Befragten mit einer Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze rechnen, wäre eine flankierende Diskussion zur kommunalen Aufkommensseite konsequent.

Zweitens: Bürokratieabbau und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sind aus Sicht der Unternehmen die wichtigsten Reformfelder. Das schließt eine Reduktion steuerlicher Mitwirkungspflichten, eine konsequente Verfahrensdigitalisierung und punktuelle Entlastungen wie den Verzicht auf doppelte Erklärungspflichten für Unternehmen unter dem Mindeststeuergesetz ein.

Drittens: Eine Reform des Einkommensteuertarifs mit Integration des Solidaritätszuschlags und Verschiebung des Spitzensteuersatz-Einsatzpunkts ist als breite Entlastungsmaßnahme grundsätzlich politisch tragfähig. Wesentliche Voraussetzung aus Unternehmenssicht ist allerdings, dass die Gegenfinanzierung nicht über eine erhöhte Tarifbelastung im oberen Bereich erfolgt. Dies würde insbesondere Personengesellschaften zusätzlich treffen. Eine Verbindung der ESt-Tarifreform mit dem Optionsmodell und Thesaurierungsregelungen läge damit nahe.



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