In den USA ist der Booster viel gewaltiger
Dass das Wachstumspaket bisher keine große Wirkung zeigt, hat seine Gründe. So fällt der „Investitions-Booster“ bescheidener aus, als viele erwartet haben. Mit lediglich je 30 Prozent Abschreibung in den Jahren 2025 bis 2027 fällt das Gesetz hinter die zu Jahresbeginn diskutierte Investitionsprämie oder auch die jüngst in den USA verlängerte Sofortabschreibung von 100 Prozent zurück. Deutlich mehr nach einem Booster sieht es bei den Elektrofahrzeugen aus: Wer ein E-Fahrzeug kauft, kann seit dem 1.7.2025 im ersten Jahr stattliche 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen.
Schneckentempo statt Turbo
Es gibt noch einen zweiten Grund, warum sich das neue Steuergesetz nicht gleich als Stimmungskanone entpuppt: Die Senkung der Körperschaftsteuer erfolgt in quälendem Schneckentempo. Erst ab 2028 soll sie beginnen, im Jahr 2032 würde die Endstufe erreicht. Kein Vergleich zur Unternehmensteuerreform 2008, die das Land quasi über Nacht steuerlich wettbewerbsfähig gemacht hat.
Lichtlein in der Ferne
Immerhin könnte man vom Licht am Ende des Tunnels sprechen – für alle Unternehmen mit einem langen Atem: Denn im Jahr 2032 würde Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb womöglich besser dastehen als einst nach der Reform 2008. So könnte die Wettbewerbslücke, der Abstand zum OECD-Durschnitt, in sieben Jahren deutlich geringer ausfallen als 2008. Allerdings gilt das nur unter der Voraussetzung, dass andere Länder bis dahin nicht ihrerseits die Steuern senken. Wichtig ist zudem, dass die deutschen Gemeinden nicht weiter ihre Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach oben setzen; seit Jahren drehen sie so an der Steuerschraube für Unternehmen.
Anleihen von der Ampel
Doch beim Wachstums-Booster will es die Koalition nicht bewenden lassen. Auf der Agenda für die letzten Wochen des Jahres steht ein umfangreiches steuerpolitisches Programm. Unter der Bezeichnung „Standortfördergesetz“ feiert das gescheiterte „Zukunftsfinanzierungsgesetz II“ der Ampel-Regierung nun Wiederauferstehung. Mit nur wenigen inhaltlichen Änderungen will Schwarz-Rot u. a. Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur erleichtern.
Ende der Lizenzschranke
Auch das mittlerweile vom Bundestag verabschiedete „Mindeststeueranpassungsgesetz“ hat seine Wurzeln in der gescheiterten Vorgängerregierung. Es besteht aus zwei Teilen. Im ersten Block werden insbesondere wichtige OECD-Vereinbarungen zur globalen Mindeststeuer umgesetzt. Den zweiten Teil nutzt die Koalition, um durch die Mindeststeuer überflüssige Regelungen abzubauen. So wird insbesondere die ungeliebte Lizenzschranke gestrichen. Ein erster wirksamer Schritt in Richtung Bürokratieabbau im Unternehmensteuerrecht.
Dauerhafte Entfristung
Das 3. Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes, das ebenfalls bereits den Bundestag passiert hat, erweist sich zugleich als drittes ehemaliges Ampelgesetz. Neu ist im Vergleich zum Ampelentwurf die Entfristung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Diese sollen fortan dauerhaft nur noch den EU-Mindeststeuersatz zahlen. Daneben werden Verfahren digitaler und es gibt u. a. Neuerungen bei Ladesäulen für E-Autos.
Anreize für Arbeitnehmende
Zu 100 Prozent aus der Feder von Schwarz-Rot ist dagegen das Steueränderungsgesetz 2025. Umgesetzt werden damit die Gastro-Umsatzsteuer (dauerhaft 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie) und die Anhebung der Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Zusammen mit der Aktivrente und der Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für E-Fahrzeuge will die Koalition das Steueränderungsgesetz 2025 Anfang Dezember im Bundestag beschließen.
Optionsmodell noch offen
Offen ist, wann die Koalition die angekündigte „wesentliche Verbesserung“ des Optionsmodells, mit dem sich Personengesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen können, in Angriff nimmt. Gleiches gilt für die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, mit der es den sogenannten Gewerbesteuer-Oasen mit sehr niedrigen Hebesätzen an den Kragen gehen soll. In der Wirtschaft gibt es daneben die leise Hoffnung, dass sich die Koalition noch an die Expertenkommissionen erinnert, die 2024 auf Einladung des Bundesfinanzministeriums Vorschläge zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts und für ein bürgerfreundliches Steuersystem machten. Allerdings steht dies nicht im Koalitionsvertrag.
Entlastung niedriger Einkommen
Noch nicht absehbar ist, wann die angekündigte Reform des Einkommensteuertarifs kommt und wie hoch die Entlastung ausfällt. Die SPD will nur kleine und mittlere Einkommen entlasten und dafür bei Spitzenverdienerinnen und -verdienern mehr verlangen. Die Union will Steuererhöhungen verhindern und lieber alle Steuerzahlenden entlasten, hat aber dem Haushaltsvorbehalt im Koalitionsvertrag zugestimmt. Wie viel finanzieller und politischer Spielraum bei der Einkommensteuer besteht, wird sich wohl erst ab dem kommenden Jahr zeigen.
Bürokratieabbau – ja, aber wie?
Spannend wird es beim Megathema der Koalition, dem Bürokratieabbau. Denn ausgerechnet im Steuerteil gibt es hierzu kaum mehr als Allgemeinplätze („Einsatz von KI“) oder Altbekanntes („vorausgefüllte Steuererklärung“). Hier wird das Haus von Finanzminister Klingbeil in den kommenden Monaten konkretisieren müssen. Denn der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu senken, gilt auch für das Bundesfinanzministerium