Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, spricht vor Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Bundestag bei den Haushaltsberatungen zur Einbringung des Entwurfs fuer den Bundeshaushalt 2025.

Wie sich sich der Steuerbooster auf Deutschland auswirkt

Verwandte Themen

Deutschland schwächelt, gerade auch wegen des Steuersystems. Immerhin plant die Koalition weitere Entlastungen.


Überblick

  • Deutschland bleibt im Krisenmodus, das BIP stagniert seit 2020.
  • Der neue Steuerbooster bietet bescheidene Entlastungen.
  • Zukünftige Reformen könnten den Steuerwettbewerb verbessern.

Deutschland kommt nicht aus dem Krisenmodus heraus. Nach den korrigierten Zahlen des Statistischen Bundesamts verharrt das Bruttoinlandsprodukt im Sommer 2025 auf dem Niveau von vor der Corona-Krise. Anders gesagt: Seit praktisch fünfeinhalb Jahren wächst die deutsche Wirtschaft nicht mehr. Daran hat auch der Regierungswechsel von SPD, Grünen und FDP hin zu CDU, CSU und SPD bislang nichts geändert. Dabei hat die Regierung unter Führung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bereits in den ersten Monaten wichtige Maßnahmen abgearbeitet, die den steuerpolitischen Teil des Koalitionsvertrags betreffen. Gemeint ist das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Dessen Kernstück ist der „Wachstums-Booster“ in Gestalt einer degressiven AfA, einer Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent, einer steuerlichen Förderung der Elektromobilität und einer Verbesserung der Forschungszulage.

Abb.: Seit Ende 2019 kommt die deutsche Wirtschaft nicht voran
BIP preisbereinigt, 2020 = 100

Grafik: Seit Ende 2019 kommt die deutsche Wirtschaft nicht voran

In den USA ist der Booster viel gewaltiger

Dass das Wachstumspaket bisher keine große Wirkung zeigt, hat seine Gründe. So fällt der „Investitions-Booster“ bescheidener aus, als viele erwartet haben. Mit lediglich je 30 Prozent Abschreibung in den Jahren 2025 bis 2027 fällt das Gesetz hinter die zu Jahresbeginn diskutierte Investitionsprämie oder auch die jüngst in den USA verlängerte Sofortabschreibung von 100 Prozent zurück. Deutlich mehr nach einem Booster sieht es bei den Elektrofahrzeugen aus: Wer ein E-Fahrzeug kauft, kann seit dem 1.7.2025 im ersten Jahr stattliche 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen.

Schneckentempo statt Turbo

Es gibt noch einen zweiten Grund, warum sich das neue Steuergesetz nicht gleich als Stimmungskanone entpuppt: Die Senkung der Körperschaftsteuer erfolgt in quälendem Schneckentempo. Erst ab 2028 soll sie beginnen, im Jahr 2032 würde die Endstufe erreicht. Kein Vergleich zur Unternehmensteuerreform 2008, die das Land quasi über Nacht steuerlich wettbewerbsfähig gemacht hat.

Lichtlein in der Ferne

Immerhin könnte man vom Licht am Ende des Tunnels sprechen – für alle Unternehmen mit einem langen Atem: Denn im Jahr 2032 würde Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb womöglich besser dastehen als einst nach der Reform 2008. So könnte die Wettbewerbslücke, der Abstand zum OECD-Durschnitt, in sieben Jahren deutlich geringer ausfallen als 2008. Allerdings gilt das nur unter der Voraussetzung, dass andere Länder bis dahin nicht ihrerseits die Steuern senken. Wichtig ist zudem, dass die deutschen Gemeinden nicht weiter ihre Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach oben setzen; seit Jahren drehen sie so an der Steuerschraube für Unternehmen.

Anleihen von der Ampel

Doch beim Wachstums-Booster will es die Koalition nicht bewenden lassen. Auf der Agenda für die letzten Wochen des Jahres steht ein umfangreiches steuerpolitisches Programm. Unter der Bezeichnung „Standortfördergesetz“ feiert das gescheiterte „Zukunftsfinanzierungsgesetz II“ der Ampel-Regierung nun Wiederauferstehung. Mit nur wenigen inhaltlichen Änderungen will Schwarz-Rot u. a. Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur erleichtern.

Ende der Lizenzschranke

Auch das mittlerweile vom Bundestag verabschiedete „Mindeststeueranpassungsgesetz“ hat seine Wurzeln in der gescheiterten Vorgängerregierung. Es besteht aus zwei Teilen. Im ersten Block werden insbesondere wichtige OECD-Vereinbarungen zur globalen Mindeststeuer umgesetzt. Den zweiten Teil nutzt die Koalition, um durch die Mindeststeuer überflüssige Regelungen abzubauen. So wird insbesondere die ungeliebte Lizenzschranke gestrichen. Ein erster wirksamer Schritt in Richtung Bürokratieabbau im Unternehmensteuerrecht.

Dauerhafte Entfristung

Das 3. Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes, das ebenfalls bereits den Bundestag passiert hat, erweist sich zugleich als drittes ehemaliges Ampelgesetz. Neu ist im Vergleich zum Ampelentwurf die Entfristung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Diese sollen fortan dauerhaft nur noch den EU-Mindeststeuersatz zahlen. Daneben werden Verfahren digitaler und es gibt u. a. Neuerungen bei Ladesäulen für E-Autos.

Anreize für Arbeitnehmende

Zu 100 Prozent aus der Feder von Schwarz-Rot ist dagegen das Steueränderungsgesetz 2025. Umgesetzt werden damit die Gastro-Umsatzsteuer (dauerhaft 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie) und die Anhebung der Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Zusammen mit der Aktivrente und der Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für E-Fahrzeuge will die Koalition das Steueränderungsgesetz 2025 Anfang Dezember im Bundestag beschließen. 

Optionsmodell noch offen

Offen ist, wann die Koalition die angekündigte „wesentliche Verbesserung“ des Optionsmodells, mit dem sich Personengesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen können, in Angriff nimmt. Gleiches gilt für die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, mit der es den sogenannten Gewerbesteuer-Oasen mit sehr niedrigen Hebesätzen an den Kragen gehen soll. In der Wirtschaft gibt es daneben die leise Hoffnung, dass sich die Koalition noch an die Expertenkommissionen erinnert, die 2024 auf Einladung des Bundesfinanzministeriums Vorschläge zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts und für ein bürgerfreundliches Steuersystem machten. Allerdings steht dies nicht im Koalitionsvertrag.

Entlastung niedriger Einkommen

Noch nicht absehbar ist, wann die angekündigte Reform des Einkommensteuertarifs kommt und wie hoch die Entlastung ausfällt. Die SPD will nur kleine und mittlere Einkommen entlasten und dafür bei Spitzenverdienerinnen und -verdienern mehr verlangen. Die Union will Steuererhöhungen verhindern und lieber alle Steuerzahlenden entlasten, hat aber dem Haushaltsvorbehalt im Koalitionsvertrag zugestimmt. Wie viel finanzieller und politischer Spielraum bei der Einkommensteuer besteht, wird sich wohl erst ab dem kommenden Jahr zeigen.

Bürokratieabbau – ja, aber wie?

Spannend wird es beim Megathema der Koalition, dem Bürokratieabbau. Denn ausgerechnet im Steuerteil gibt es hierzu kaum mehr als Allgemeinplätze („Einsatz von KI“) oder Altbekanntes („vorausgefüllte Steuererklärung“). Hier wird das Haus von Finanzminister Klingbeil in den kommenden Monaten konkretisieren müssen. Denn der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu senken, gilt auch für das Bundesfinanzministerium


Kehrseite der Steuersenkung 

Das steuerliche Investitionssofortprogramm sieht eine stufenweise Absenkung der Körperschaftsteuer beginnend ab 2028 um jährlich 1 Prozent von 15 auf 10 Prozent vor. Das sind grundsätzlich zu begrüßende Impulse, die jedoch ihren Preis in der daraus entstehenden Komplexität der latenten Steuerberechnungen der nächsten Jahre haben. 

Lesen Sie mehr dazu in unserem Flyer.

Cover Flyer mit vielen bunten Regenschirmen

Ausblick

Spätestens im Laufe des Jahres 2026 wird sich zeigen, welchen Elan die Bürgerinnen und Bürger in den verbleibenden gut drei Jahren von ihrer Regierung beim Abbau der Steuerbürokratie erwarten dürfen. Werfen Klingbeil und Merz die Kettensäge an, um den Steuerdschungel zu lichten – oder bleibt es eher bei dekorativen Laubsägearbeiten? Zumindest in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat man sich einiges vorgenommen. „Wir werden bei jedem steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit achten“, verspricht der Finanzpolitische Sprecher Fritz Güntzler. 



Mehr zum Thema

Warum die neue Außenprüfung zur Belastung werden kann

Die Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung schafft in der Praxis neuartige Probleme.

Wie die Bundesregierung die Wirtschaft revitalisieren will

Mit Investitionsbooster, Steuerreform und Entbürokratisierung will die Bundesregierung die Wirtschaft flottbekommen.

„Wir müssen handeln: bei Steuern, Bürokratie, Arbeitsmarkt, rundum“

Der Vergleich mit anderen Staaten zeigt: Deutschland verliert den Anschluss. Unsere Nachbarn gewinnen gleichzeitig an Attraktivität. Dabei hat es unser Land in der Hand, sich selbst zu reformieren.

    Über diesen Artikel