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Wie gesetzliche Vorgaben Unternehmen zur Energieeffizienz und Kostensenkung zwingen

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Der Gesetzgeber macht Ernst: Größere Unternehmen müssen Audits erstellen, Managementsysteme entwickeln und Sparmaßnahmen umsetzen.

Überblick

  • Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Energieeffizienz zu steigern, indem sie regelmäßige Audits durchführen und Managementsysteme implementieren.
  • Das Energiedienstleistungsgesetz und das Energieeffizienzgesetz setzen klare Fristen und Vorgaben, die insbesondere größere Unternehmen betreffen.
  • Durch gezielte Energieeinsparmaßnahmen können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig Kosten senken und ihre Umweltleistung verbessern.

Zwei Gesetze nehmen Unternehmen stärker in die Pflicht, ihren Energieeinsatz zu optimieren: das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Neben der Durchführung von Audits sieht der Gesetzgeber die Implementierung eines Managementsystems sowie verbindliche Sparmaßnahmen vor. Betroffen sind alle Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kommission gelten. Sie sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um die Fristen einzuhalten, mögliche Sanktionen zu vermeiden und überdies langfristig Kosten einzusparen.

Alle vier Jahre

Das EDL-G setzt EU-Vorgaben um und verpflichtet alle Unternehmen, spätestens alle vier Jahre ein Energie-Audit durchzuführen. Die Nachweise müssen sie proaktiv und in elektronischer Form an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln. Das BAFA kontrolliert in Stichproben, ob die Vorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Das Audit gilt für Unternehmen, die mindestens 250 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro sowie eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro erreichen.

Wenn der KMU-Status verloren geht

Unternehmen, die durch Umwandlung oder organisches Wachstum in zwei aufeinander folgenden Jahren den KMU-Status verlieren, unterliegen ebenfalls der Audit-Pflicht. Diese gilt nicht, wenn Unternehmen stattdessen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben und dabei mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs erfassen.

Bei mehr als 7,5 GWh

Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem (EMS) oder Umweltmanagementsystem (UMS) einzuführen. Mithilfe eines EMS werden Energieeinsparpotenziale identifiziert und gehoben. Zunächst werden Energieströme im Betrieb und die zugehörigen Energieträger erfasst und analysiert und darauf aufbauend dann Verbesserungsideen erarbeitet, auf Wirtschaftlichkeit bewertet und anschließend umgesetzt. Dazu zählen eine detaillierte Erfassung von Energieflüssen und Abwärmequellen. Ein UMS nach EMAS basiert auf den Anforderungen der internationalen Norm ISO 14001, geht jedoch darüber hinaus. Der Fokus liegt auf messbaren Verbesserungen, Transparenz und Rechtssicherheit. Ziel ist die kontinuierliche Optimierung der Umweltleistung, etwa durch höhere Energie- und Materialeffizienz und die Reduktion von Emissionen, Abwasser und Abfall. Neben direkten Umweltaspekten werden auch indirekte Faktoren wie die Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen, die Lieferkette, das Verhalten von Unterauftragnehmern und die Arbeitswege der Beschäftigten einbezogen und bewertet.

Stichtag ist der 1. Januar des auf ein abgeschlossenes Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres. Stellt ein Unternehmen am 1. Januar 2024 fest, dass sein Gesamtenergieverbrauch im Jahr 2023 höher lag als 7,5 GWh, ist es verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten – also spätestens bis zum 1. September 2025 – ein EMS oder UMS einzuführen und in Betrieb zu nehmen.

BAFA prüft

Das BAFA überprüft die Einhaltung der Regeln durch Stichproben und kann innerhalb einer Frist von vier Wochen Nachweise über die Einrichtung und den Betrieb eines EMS oder UMS verlangen. Unternehmen, die sich für die Implementierung eines solchen Systems entscheiden, sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um die gesetzlichen Fristen einhalten zu können.

Ab 2,5 GWh

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind darüber hinaus verpflichtet, konkrete Einsparmaßnahmen zu entwickeln. Diese müssen wirtschaftlich sein, d. h., sie müssen innerhalb von 50 Prozent der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert erzielen. Die Bewertung erfolgt nach der VALERI-Methode (DIN EN 17463) und unabhängige Prüfer müssen ein Testat abgeben. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, Umsetzungspläne zu veröffentlichen und auf Anfrage des BAFA nachzuweisen.

Autoren: Maximilian Töllner, Alexander E. Löhle 

Konkrete Umsetzung

Energieeinsparmaßnahmen lassen sich in technische, organisatorische und verhaltensbezogene Ansätze unterteilen. Technische Maßnahmen umfassen den Einsatz moderner Technologien wie LED-Beleuchtung, optimierte Heizungs- und Kühlsysteme, Wärmerückgewinnung, erneuerbare Energien sowie energieeffiziente Maschinen und Geräte. Zudem können eine verbesserte Gebäudedämmung, eine Erneuerung von Klimaanlagen und die Nutzung von Abwärme den Energieverbrauch deutlich senken. Organisatorische Maßnahmen konzentrieren sich auf Prozessoptimierungen, intelligentes Lastmanagement und effizientere Produktionsabläufe. Verhaltensbezogene Maßnahmen setzen auf die Sensibilisierung der Mitarbeitenden und bewusstes Nutzungsverhalten wie das Ausschalten nicht benötigter Geräte oder effizientes Heizen und Lüften.

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