Paketstapel auf Fließband in Logistikzentrum

Sind Sie bereit für DAC7?

Am 1. Januar 2023 trat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, welches neue Meldepflichten für Betreiber von digitalen Plattformen eingeführt hat.. Ziel ist das Erreichen von einer erhöhten Steuertransparenz im Bereich der digitalen Geschäftsmodelle.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umzusetzen.  

Plattformbetreiber sind unter Umständen verpflichtet, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und entsprechend zu melden. Hiermit gehen auch vom Gesetzgeber definierte Sorgfalts- und Aufbewahrungspflichten einher.  

Von den Meldepflichten betroffen sind grundsätzlich alle Betreiber von digitalen Plattformen, über deren Plattform Verkäufern die Möglichkeit geboten wird, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten, sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben und Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Um Rechtssicherheit über die eigene Betroffenheit zu erlangen, besteht die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Anschließend wird eine Auskunft über das Vorliegen einer Plattform oder einer relevanten Tätigkeit im Sinne des Gesetzes erteilt.

Die ersten Meldungen sind seit dem 31. Januar 2024 einzureichen und umfassen alle ab dem 1. Januar 2023 ausgeführten meldepflichtigen Transaktionen.  Auch die Anbieter auf der Plattform sind über die jeweils über sie gemeldeten Informationen in Kenntnis zu setzen.

EY unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Implementierung von erforderlichen Prozessen, um die entsprechenden Informationen zu sammeln, auf Richtigkeit zu prüfen und zu melden. Gerne hilft EY auch bei der Erstellung und Übermittlung der Meldedatei und berät zu datenschutzrelevanten Themen. Sollten Sie noch unsicher sein, ob Ihr Unternehmen von den neuen Meldepflichten betroffen ist, begleitet EY Sie bei der Erörterung Ihrer individuellen Betroffenheit und bei der Einreichung eines Auskunftsantrages bei dem Bundeszentralamt für Steuern.  

Unser Workshopangebot

Im Rahmen eines individuellen Workshops erläutern wir Ihnen die Hintergründe und Auswirkungen der DAC7 Regelung im Detail und informieren Sie über die erforderlichen nächsten Schritte.

Wir erörtern gemeinsam die Betroffenheit Ihres Unternehmens und geben Ihnen einen Überblick über die für Sie relevanten Aspekte der DAC7 und die in diesem Zusammenhang betroffenen Prozesse.

Unser Angebot im Detail

  1. In einem ersten gemeinsamen Termin erhalten Sie einen Überblick über die DAC7 Regelung und die davon umfassten Meldepflichten. Wir besprechen die Grundzüge Ihres Geschäftsmodells und treffen eine erste, unverbindliche Einschätzung zur Betroffenheit.
  2. Sofern ihr Geschäftsmodell grundsätzlich von der DAC7 Regelung betroffen sein könnte, besprechen wir in einem weiteren Telefonat den angestrebten Teilnehmerkreis für einen individuellen Workshop und erarbeiten eine entsprechende Agenda.
  3. Der DAC7-Workshop wird mit dem gewünschten Teilnehmerkreis über MS Teams digital durchgeführt. Auf Wunsch kann der Workshop auch in Ihren oder in Räumlichkeiten von EY durchgeführt werden. Je nach Komplexität Ihres Geschäftsmodells und der angestrebten Agenda wird der Workshop zwei bis sechs Stunden in Anspruch nehmen.
  4. Sie erhalten eine Management Summary der im DAC7-Workshop besprochenen Themen inklusive einer Einschätzung, wie Ihr Unternehmen von der DAC7-Regelung betroffen sein wird und welche nächsten Schritte wir für Ihr Unternehmen empfehlen.
  5. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung der DAC7-Anforderungen in Ihrem Unternehmen. 

Haben Sie Interesse an diesem Workshop?

Nutzen Sie dieses Formular, damit wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Workshop-Angebot unterbreiten können.