Das BMF verständigte sich mit weiteren Ländern auf die letztmalige Verlängerung der Konsultationsvereinbarungen für Grenzpendler bis zum 30.06.2022. Damit enden auch hinsichtlich dieser Länder die Sonderregelungen zur Beurteilung von COVID-19 bedingten Homeoffice-Tätigkeiten zum 30.06.2022.
Nach Belgien und Luxemburg (vgl. Steuernachricht vom 31.03.2022) hat das BMF nun auch die hinsichtlich der Beurteilung von COVID-19 bedingten Homeoffice-Tätigkeiten geschlossenen Konsultationsvereinbarungen mit den Niederlanden (BMF-Schreiben vom 04.04.2022), Österreich (BMF-Schreiben vom 04.04.2022), Frankreich (BMF-Schreiben vom 05.04.2022), der Schweiz (BMF-Schreiben vom 13.04.2022) und Polen (BMF-Schreiben vom 22.04.2022) letztmalig bis zum 30.06.2022 verlängert.
Die Volltexte der jeweiligen BMF-Schreiben stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum BMF-Schreiben Niederlande kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Österreich kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Frankreich kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Schweiz kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Polen kommen Sie hier.
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