Bundesrat bestätigt Abzugsteuermodernisierung und Fondsstandortgesetz

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 wie erwartet dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) sowie dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) zugestimmt.

Das am 05.05.2021 vom Bundestag beschlossene AbzStEntModG umfasst insbesondere eine Neuordnung des Quellensteuer-Entlastungsverfahrens und des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens sowie umfangreiche Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise (vgl. dazu unsere Übersicht zum Stand Gesetzesbeschluss). Mit dem FoStoG, das am 22.04.2021 vom Bundestag angenommen wurde, erweitert der Gesetzgeber die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und schafft darüber hinaus u.a. gewerbesteuerliche Erleichterungen für die Betreiber von Photovoltaikanlagen (vgl. eNewsletter Tax vom 22.04.2021).

Übersicht zum AbzStEntModG