Der Bundestag hat am 19.10.2023 die Gesetze zu den Änderungsprotokollen der DBA mit Österreich und Luxemburg verabschiedet. Durch diese werden insbesondere einige Punkte des Multilateralen Instruments (MLI) des OECD-BEPS-Projekts in die DBAs aufgenommen und die Regelungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer vereinfacht.
Der Bundestag hat am 19.10.2023 die Gesetze zu den DBA-Änderungsprotokollen mit Österreich und Luxemburg beschlossen. In den beiden Abkommen werden u.a. die Präambel nach Vorbild des Artikels 6 des Multilateralen Instruments (MLI) und die Regelungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer angepasst (vgl. EY-Steuernachricht vom 13.07.2023 sowie EY-Steuernachricht vom 24.08.2023).
Auf den Gesetzesbeschluss des Bundestags folgt voraussichtlich am 24.11.2023 die Zustimmung des Bundesrats zu den Umsetzungsgesetzen. Im Anschluss müssen nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten beide DBAs ratifiziert werden. Die Abkommen treten am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und sind grundsätzlich ab dem darauffolgenden Jahr anwendbar. Damit besteht die Chance, dass beide Änderungsprotokolle bereits zum 01.01.2024 Anwendung finden, sofern die Ratifikation vor Jahresende 2023 gelingt.
Das Protokoll zur Änderung des Abkommens mit Österreich steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Protokoll kommen Sie hier.
Das Protokoll zur Änderung des Abkommens mit Luxemburg steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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