EY-Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben

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National Office Tax

27 Juli 2023
Bereich Steuerpolitik

Mit der Veröffentlichung der aktuell zahlreichen Gesetzentwürfe werden regelmäßig Verbände und Fachöffentlichkeit zu Stellungnahmen aufgefordert. Auch EY hat jeweils eine umfangreiche Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zum Wachstumschancengesetz und zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Pillar II) vorgelegt. Zudem hat EY vor dem Hintergrund der angekündigten Aktualisierung des UmwSt-Erlasses proaktiv eine Stellungnahme zum Reformbedarf im Umwandlungssteuerrecht an das BMF und die Länder übersandt.

Auf dem Weg zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer hat das BMF am 10.07.2023 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der in seinem Kernbereich, dem Mindestbesteuerungsgesetz, zahlreiche Anregungen der Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf vom 20.03.2023 aufgenommen und weitere Regelungen aus der sog. Agreed Administrative Guidance des Inclusive Frameworks vom 02.02.2023 übernommen hat. Neben diesen Änderungen im Bereich der Mindeststeuer sieht der Entwurf auch Begleitmaßnahmen wie z.B. die Senkung der AStG-Niedrigsteuergrenze von 25 auf 15 Prozent flankiert von der Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht des AStG-Hinzurechnungsbetrags sowie die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) vor (vgl. EY-Steuernachrichten vom 10.07.2023). Nachdem EY bereits zum Diskussionsentwurf Stellung nahm (vgl. EY-Steuernachrichten vom 27.04.2023), nutzte EY auch die Möglichkeit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen und auf weiteren Anpassungsbedarf hinzuweisen.

Neben dem Gesetzesvorhaben der Mindeststeuer hat das BMF einen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes veröffentlicht, der die größte Unternehmenssteuerreform seit 2008 darstellt (vgl. EY-Steuernachrichten vom 12.07.2023). Neben einer Reihe von sehr begrüßenswerten Maßnahmen bspw. im Bereich der Verlustverrechnung, zur Fortentwicklung der Besteuerung von Personengesellschaften in Richtung Rechtsformneutralität, zur Förderung von Investitionen sowie von Forschung und Entwicklung ergibt sich mit den im Referentenentwurf der Mindeststeuer vorgesehenen Begleitmaßnahmen zwar ein spürbares Entlastungspaket, das Wachstum auslösen kann. Allerdings enthält der Gesetzentwurf auch eine Reihe von Gegenfinanzierungsmaßnahmen, wie z.B. die Verschärfung der Zinsschranke, die Einführung einer Zinshöhenschranke sowie die Reaktion des Gesetzgebers auf die BFH-Rechtsprechung zur Nachspaltungsveräußerungssperre. EY hat die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt und die aus der Sicht von EY wesentlichen Punkte, die gerade keine Wachstumschance darstellen, aufgezeigt.

Mit dem Umwandlungssteuer-Erlass soll in diesem Jahr zudem eine der zentralen steuerlichen Verwaltungsanweisungen, die für Unternehmenstransaktionen relevant sind, seit 2011 erstmals überarbeitet werden. Damit rückt ein Gebiet des Steuerrechts auf die Agenda, das trotz seiner großen Bedeutung für die Unternehmen und den Standort Deutschland seit dem SEStEG und damit seit knapp 17 Jahren nicht mehr systematisch auf Verbesserungspotenzial abgeklopft wurde. Diese Gelegenheit haben wir genutzt und eine EY-Stellungnahme mit einer Reihe von Maßnahmen zusammengestellt, die Umwandlungsvorgänge steuerlich erleichtern würden. Dabei gehen wir an einigen Stellen über Vorschläge zur Anpassung von Verwaltungsvorschriften hinaus und schlagen vor, im Rahmen der aktuell laufenden Steuergesetzgebungsverfahren zusätzliche Punkte aufzunehmen. 

Weitere Materialien

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  • Stellungnahme zum Reformbedarf bei Umwandlungen im deutschen Steuerrecht (insbes. im UmwStG)

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