Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie nun in Kraft

Am 28.02.2023 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind insbesondere die Änderungen im Umwandlungsgesetz (UmwG) mit Blick auf grenzüberschreitende Vorgänge nun in Kraft getreten. 

Nachdem das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie auch den Bundesrat passiert hat, sind die Regelungen nach ihrer Verkündung grundsätzlich am 01.03.2023 in Kraft getreten (BGBl. I 2023, Nr. 51 vom 28.02.2023). In Kraft sind damit u.a. die erstmalig gesetzlich verankerten Regelungen zum grenzüberschreitenden Formwechsel sowie zur grenzüberschreitenden Spaltung in eine Kapitalgesellschaft eines anderen Mitgliedsstaates bzw. Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, die im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes („Grenzüberschreitende Umwandlung“) mit anderen grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen nun zusammengefasst geregelt sind. Näheres dazu sowie zu den Regelungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen und verfahrensrechtlichen Hintergründen bei der Registereintragung grenzüberschreitender Verschmelzungen und Formwechsel enthält die Steuernachricht vom 26.01.2023.