Perspektiven
Fazit
In der endgültigen DAC8 wird schließlich die besondere Relevanz der Steueridentifikationsnummer (englisch kurz: TIN) deutlich. Sie muss bei Meldungen für Besteuerungszeiträume ab 2030 für Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit, Aufsichts- oder Verwaltungsräten und Ruhegehälter enthalten sein. Für Besteuerungszeiträume ab 2028 ist sie auch in andere Meldungen – beispielsweise über den länderbezogenen Bericht, bei Vorbescheiden oder über grenzüberschreitende Gestaltungen – mit aufzunehmen. Ab 2026 muss die Europäische Kommission ein Instrument zur Verfügung stellen, das eine elektronische und automatisierte Überprüfung der Korrektheit der nationalen Steueridentifikationsnummer gewährleistet.