5 Minuten Lesezeit 31 Mai 2022
NFT auf einem Bildschirm am Times Square

Wie NFTs im deutschen Steuerrecht zu behandeln sind

Von Roland Häussermann

Partner International Tax Services & Office Managing Partner Heilbronn, EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Deutschland

Ist Spezialist für den Bereich M&A Business and Corporate Restructurings und betreut Kunden bei internationalen Vorhaben.

5 Minuten Lesezeit 31 Mai 2022

Die Kryptowelt dringt immer tiefer in unser Leben. Einige Investoren setzen nun auf Non Fungible Tokens.

Überblick
  • NFTs sind nicht veränderbare digitale Wertmarken, welche sich in einer Blockchain befinden.
  • Die Besteuerung von NFTs und anderen Kryptowerten ist komplex und unausgereift. 
  • Betroffene Unternehmen sollten die steuerrechtliche Entwicklung verfolgen und die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten im Kryptobereich gut vorbereiten.

Fast 24 Millionen Dollar war einem Käufer ein CryptoPunk im Februar wert. Er bezahlte 8.000 Ether für das virtuelle Bild. Fünf Jahre zuvor war das Objekt der Begierde erstmals in die Blockchain geschrieben worden und kostete damals 23 Cent. Kein Wunder, dass Investoren mit glänzenden Augen und zum Teil auch ein wenig ratlos auf das neue Marktsegment der Non Fungible Tokens schauen. Einen virtuellen, gelangweilt dreinschauenden Affen kriegt man gerade so noch unter 300.000 Euro. Wertbildender Faktor dürfte vor allem das Gefühl sein, Teil einer Gemeinschaft im Metaversum zu sein, als die tatsächliche, aus groben Pixeln bestehende Kunst.

NFTs sind nicht veränderbare digitale Wertmarken. In der analogen Welt entsprechen sie beispielsweise einem Chip im Spielcasino oder einer Briefmarke, mit dem Unterschied, dass sich NFTs in einer Blockchain befinden und nicht greifbar sind, denn sie sind digital. Technisch verweist der Token nur auf bestimmte Metadaten, die dann einen möglichen wirtschaftlichen Wert darstellen, beispielsweise Verwertungsrechte an Bildern. Es können aber auch weniger oder mehr Rechte durch den NFT verkörpert werden, etwa das Recht, ein Konzert zu besuchen. Oftmals ist zu beobachten, dass die Käufer gar nicht so genau wissen, was ihr gekaufter Token repräsentiert und welche Vorteile sie dadurch erwerben. Es sind vor allem Hoffnung und Spekulation, die den Markt treiben.

Aus steuerlicher Warte sind NFTs ebenfalls Neuland. Das beginnt mit der Frage, was überhaupt verkauft wird. Für umsatzsteuerliche Zwecke ist es aber unabdingbar zu wissen, ob ein Mehrzweck-Gutschein oder eine sonstige Leistung verkauft wird. Ebenso ist von technischer Seite zu verstehen, dass der Token durch einen Smart Contract ausgegeben wird. Je nachdem, was genau verkauft wird, muss umsatzsteuerlich unterschiedlich reagiert werden. Es gibt kein Schema F, wie NFTs richtig umsatzversteuert werden. Bei im Privatvermögen gehaltenen Tokens können Investoren nach einem Jahr einkommensteuerfreie Einkünfte haben. In jedem Fall empfiehlt es sich, dem Finanzamt Kryptogeschäfte offenzulegen.

CryptoPunks gelten als die ältesten NFTs. Geschaffen wurde sie im Jahr 2017 von Larva Labs. Sie waren das erste Profilbilder-Projekt. Diverse Prominente wie Snoop Dog, Jay-Z oder Serena Williams haben sich bereits einen CryptoPunk gesichert und nutzen ihn als Avatar in sozialen Netzwerken. Insgesamt gibt es 10.000 Stück. Der billigste ist für ungefähr 400.000 Euro zu erstehen.

Wertvollste NFT Ausstellung der Welt

© picture alliance / ZUMAPRESS.com | Ray Tang

Beeple nach dem Verkauf

© picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Die Collage „The First 5000 Days“ erzielte am 21.2.2021 einen Auktionswert von 69,3 Millionen Dollar und ist damit das teuerste jemals verkaufte NFT. Dabei wurde jedes einzelne Bild an einem anderen Tag durch den NFT-Creator Beeple erstellt. Begonnen hatte er sein Projekt am 1.5.2007.

Dieses Werk mit dem Titel „A Number That Has 10.000.086 Digits“ erreichte über das Auktionshaus Sotheby’s einen Preis von 75.600 Dollar.

Sotheby’s erste physische Ausstellung von NFTs in New York

© laif / UP

Tax & Law Magazine

14.600.000.000 $

Jahresumsatz 2021 der NFT-Handelsplattform OpenSea

Neben den CryptoPunks, die als das Gold der neuen Asset-Klasse gelten, stehen die Bored Apes. Sie mögen als das Silber im NFT-Universum bezeichnet werden. Von ihnen gibt es ebenfalls 10.000 Stück und sie sind kaum noch unter 300.000 Euro zu bekommen. Der Begriff „ape in“ hat sich im letzten Jahr für Investments herausgeprägt, die auf keinen fundierten Überlegungen basieren.

Bored Ape 4873 auf einem Smartphone dargestellt

© Shutterstock / mundissima

Twitter ermöglicht als erste große Plattform eine Verknüpfung zwischen dem eigenen Wallet und dem Twitter-Profil. Vorher konnte der Nutzer nur ein Foto des NFT hochladen, wobei gerade die persönliche Komponente verloren ging. Angezeigt werden künftig Ersteller und Eigentümer des NFT.

Twitter fuehrt hexagonal geformte NFT-Profilbilder ein

© picture alliance / ZUMAPRESS.com | Andre M. Chang

  • Scam und Geldwäsche

    NFTs sind Kerngedanke des Web 3.0. Nutzer können Besitzer von jeglichen Inhalten werden. Darin liegt der große Unterschied zum Web 2.0, in dem beispielsweise Plattformen das Sagen über Inhalte haben. Das hat auch Nachteile. Zudem profitieren in den meisten Fällen hauptsächlich nur die Plattformen. Außerdem besteht die Gefahr, dass auf betrügerische Weise Zugangsdaten beschafft werden und somit auch das digitale Gut ungewollt in fremde Hände gerät.

  • NFTs im deutschen Steuerrecht

    Die Besteuerung von NFTs und anderen Kryptowerten ist komplex und unausgereift. Inzwischen besteht hierzulande Konsens darüber, dass Einnahmen aus dem Handel mit Kryptowerten im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte einkommensteuerpflichtig sind. Das bestätigen die Finanzgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 11.06.2021, 5 K 1996/19) und Köln (Urteil vom 25.11.2021, 14 K 1178/29) in aktuellen Fällen. Beide Urteile erkennen zwar gewisse Vollzugsdefizite im Bereich der Gesetzgebung und Finanzverwaltung, da die Ämter bei Kryptosachverhalten in hohem Maß von der Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen abhängig sind; sie sehen hierin jedoch kein strukturelles Vollzugsdefizit, das gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieße. Da gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt wurde, wird sich in absehbarer Zeit der Bundesfinanzhof mit allgemeinen Fragen zur Einkommensteuer bei Kryptowerten beschäftigen.

    Auch in der virtuellen Realität halten NFTs Einzug. Dort können sich Menschen einen Avatar zulegen, sich vernetzen und virtuelle Gegenstände erwerben oder damit handeln. Hier hat der Bundesfinanzhof in einem Verfahren zur spielinternen Vermietung von virtuellem Land bereits entschieden, dass eine umsatzsteuerbare Leistung erst beim Umtausch der virtuellen Währungen in ein gesetzliches Zahlungsmittel entsteht (Urteil vom 18.11.2021, V R 38/19). 

Hauswand bewachsen mit grünen Pflanzen

Tax & Law Magazine

Dieser Artikel wurde im Rahmen des Tax & Law Magazine veröffentlicht. Das Kundenmagazin von EY Deutschland zu aktuellen Steuer- und Rechtsthemen.

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Fazit

Die steuerliche Erfassung von Kryptowerten im Betriebsvermögen ist übersichtlich. Als anerkannt gilt, dass Kryptowerte als immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz auszuweisen und sämtliche Gewinne steuerpflichtig sind. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium bisher lediglich einen Entwurf für ein BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Tokens vorgelegt. Betroffene Unternehmen sollten auch die steuerrechtliche Entwicklung verfolgen und die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten im Kryptobereich gut vorbereiten. Die Krypto-Arbeitsgruppe von EY bietet hier ihre Expertise an.

Über diesen Artikel

Von Roland Häussermann

Partner International Tax Services & Office Managing Partner Heilbronn, EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Deutschland

Ist Spezialist für den Bereich M&A Business and Corporate Restructurings und betreut Kunden bei internationalen Vorhaben.