Handlungsschritte
Durch den umfangreichen Geltungsbereich der BEPS-Empfehlungen und ihre vielfältigen Konsequenzen für verschiedene Branchen gibt es für den Umgang mit BEPS noch keinen einheitlichen Ansatz. Unabhängig von der Größe des Unternehmens empfiehlt es sich, die steuerrechtlichen Veränderungen in allen Ländern systematisch im Blick zu behalten, in denen Sie tätig sind. Auch eine eindeutige und einheitliche Steuer- und Verrechnungspreispolitik trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und Steuerstreitigkeiten zu vermeiden.
Wenn Rechtsstreitigkeiten nicht zu vermeiden sind, ist dafür ein solides Managementsystem entscheidend.
So können Fragen der Steuerbehörden im Einklang mit der globalen Steuerpolitik des Unternehmens effektiv beantwortet werden. Daraus resultieren konkrete Schritte, die Unternehmen ergreifen können:
1. Entwicklung eines leistungsfähigen Konfliktmanagements abgestimmt auf das Risikoprofil Ihres Geschäftsmodells
Die Compliance-Anforderungen an Unternehmen mit risikoreichen Geschäftsmodellen Risiko haben eine komplexere und damit teurere Compliance. Eine Reihe von Aktivitäten ist hier denkbar, wie zum Beispiel vollständige Transparenz entlang der Wertschöpfungskette, eine multilaterale Verrechnungspreisanalyse der globalen Wertschöpfungskette und vermehrter Einsatz von Vorabvereinbarungen über die Gestaltung von Verrechnungspreisen (Advance Pricing Agreements, APA).
2. Das mit der größeren Transparenz verbundenen Risiko aktiv managen
Die Steuerfunktion eines globalen Unternehmens im 21. Jahrhundert wird äußerst flexibel für eine Reihe technischer, kommerzieller, technologischer, politischer und sozialer Fragen gestaltet sein. Es ist unter anderem der steuerliche Fußabdruck zu analysieren, indem zum Beispiel die Entwürfe für die dreistufige Berichterstattung (CbC-Report, Master und Local File) zu den Verrechnungspreisen überprüft werden, um Auffälligkeiten zu identifizieren und potenzielle Abhilfemaßnahmen zu überdenken. Diese könnten beispielsweise in der Überprüfung der zugrundeliegenden Geschäftsmodelle, eine Revision der Verrechnungspreispolitik und/oder in einer Optimierung der Verrechnungspreisdokumentation münden.
3. Den Dialog mit den zuständigen Behörden suchen
Auch wenn Verständigungs- und Schiedsverfahren nach wie vor überwiegend zwischen Regierungen stattfinden, können Steuerpflichtige und ihre Berater die zuständigen Behörden bei der Durchführung und erfolgreichen Beilegung von Streitigkeiten unterstützen. Sie können rechtzeitig den Dialog suchen, bevor sich die Positionen polarisieren, möglichst präzise Informationen von höchster Qualität bereitstellen und bestätigen, dass jedes Land die gleichen Informationen erhält.
4. Das Thema Betriebsstätte aktiv angehen
Es ist unbedingt empfehlenswert, die Entwicklungen zum Thema Betriebsstätte in den Ländern genau zu beobachten, in denen Sie tätig sind. Es geht dabei nicht darum, sich nur auf die vertraglichen Vereinbarungen zu verlassen. Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen vielmehr das Steuermodell tatsächlich auch in der Praxis umsetzen.