Flugzeug am Flughafen

Immigration Newsflash: Brasilien, EU, Israel, Polen

Brasilien: Bundespolizei überlastet – Expats in der Warteschleife

Wer ein Visum besitzt und nach Brasilien einreist, muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise seinen Aufenthalt melden. Diese Regelung gilt auch für ausländische Arbeitnehmende. Normalerweise ist das ohne Probleme innerhalb von 20 bis 30 Tagen ab Einreise möglich. Allerdings ist die dafür zuständige Bundespolizei in São Paulo derzeit überlastet. Die frühesten Termine liegen in der letzten Oktoberwoche. Von den Verzögerungen sind unter anderem auch Personen betroffen, die in eine andere Visumskategorie wechseln möchten. Ihnen bleiben sogar nur 30 Tage ab der Genehmigung ihres Antrags.

Unternehmen müssen damit rechnen, dass Arbeitnehmende aus dem Ausland ihre Tätigkeit in Brasilien nicht pünktlich aufnehmen können. Zudem drohen sowohl den betroffenen Personen als auch ihren Arbeitgebern Strafzahlungen. Unternehmen sollten sich daher über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und ihre Beschäftigten dabei unterstützen, alle erforderlichen Schritte möglichst schnell abzuschließen.

EU: Start von EES und ETIAS

Die EU will bereits seit Längerem Systeme zur besseren Kontrolle der Außengrenzen implementieren, doch es kam immer wieder zu Verzögerungen. Doch offenbar wurden inzwischen die Hindernisse überwunden: Am 16.08.2024 hat EU-Kommissarin Ylva Johansson bekannt gegeben, dass das Ein- und Ausreisesystems („Entry/Exit System“, kurz EES) am 10.11.2024 eingeführt werden soll. Das ETIAS („European Travel Information and Authorization System“, kurz ETIAS) wird voraussichtlich fünf bis sechs Monate nach Inkrafttreten des EES eingeführt.

EES

Mit dem EES müssen die betroffenen Reisenden bei jedem Überschreiten einer EU-Außengrenze ihren Reisepass einscannen. Das EES wird automatisch die folgenden Informationen erfassen:

  • den Namen
  • die biometrischen Daten
  • die Reisedokumente
  • das Datum und den Ort der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise
  • die Fälle, in denen die Einreise verweigert wurde
ETIAS

Das ETIAS ist ein IT-System, das die unerlaubte Einreise in den Schengen-Raum eindämmen soll. Es gilt für die meisten Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind. Dieser Personenkreis soll künftig vor Reiseantritt ein Online-Registrierungsformular ausfüllen. Das Formular enthält Fragen zu Identität, Ausbildung, Beruf, Reisedokumenten, Reisehistorie und früheren strafrechtlichen Verurteilungen (sofern zutreffend). Es wird voraussichtlich Mitte 2025 „live“ gehen.

Handlungsempfehlung

Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen sollten sich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und ihre von der Neuregelung betroffenen Beschäftigten rechtzeitig entsprechend informieren.

Israel: Einführung der elektronischen Reiseerlaubnis verschoben

Ursprünglich sollte am 01.08.2024 für alle von der Visumpflicht befreiten ausländischen Staatsbürger, die für geschäftliche oder touristische Zwecke für bis zu 90 Tage nach Israel einreisen wollen, eine elektronische Reiseerlaubnis verpflichtend werden. Die Umsetzung der Neuerung wurde nun auf Januar 2025 verschoben. Für Einreisen aus Deutschland und den USA kann sie jedoch bereits seit dem 01.06.2024 im Rahmen eines freiwilligen Pilotprojekts genutzt werden.

Nähere Einzelheiten zur elektronischen Reiseerlaubnis finden Sie hier.

Polen: Schärfere Kontrollen

Die polnischen Behörden haben bekannt gegeben, dass sie die Einhaltung einwanderungsrechtlicher Vorschriften einschließlich der Regelungen, die auf der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern basieren, vermehrt kontrollieren wollen.

Betroffen sind insbesondere Personen, die derzeit in Polen auf Geschäftsreise oder auf Entsendung sind, aber auch Personen, die sich in den vergangenen zwei Jahren vor der Kontrolle zu diesen Zwecken in Polen aufgehalten haben. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, können gegen das betreffende Unternehmen und verantwortliche Mitarbeitende Sanktionen wie etwa Geldstrafen und Verbote verhängt werden.

Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Martina Unrau, Florian Brandl

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