Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland vereinfachen
Um dem massiven Fachkräftemangel entgegenzuwirken und mehr Fachkräfte zu gewinnen, sollen die Maßnahmen in der Einwanderungspolitik erleichtert werden. Die Einwanderung ausländischer Fachkräfte soll durch den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Digitalisierung vereinfacht werden. Zudem sollen Berufsqualifikationen aus dem Ausland schneller anerkannt werden. Hierfür soll eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-Stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte geschaffen werden. Eine bessere Arbeitgeberbeteiligung und ein einheitliches Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen inklusive Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung soll die Fachkräfteeinwanderung verbessern.
Beschäftigung von Flüchtlingen erleichtern
Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme sollen abgebaut und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduziert werden. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, für Dublin-Fälle (Fälle, in denen nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist als der, in dem der Asylsuchende den Asylantrag gestellt hat) oder für Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Zudem soll die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft vorangebracht werden.
Ausländische Ärzte
Die Koalition will auch dafür sorgen, dass in Krankenhäusern und in der Pflege genügend geeignetes Personal beschäftigt ist. Im Zusammenhang mit der für ausländische Ärzte vorgesehenen Kenntnisprüfung ist hier geplant, eine stärkere sprachliche Komponente einzuführen und für die Anerkennung der Ausbildung einen vorrangigen Zugang zu gewähren.
Bleiberechte für geduldete Ausländer
Geduldete Ausländer sollen einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn
Die Regelung soll Personen, die noch nicht die Voraussetzungen von §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz erfüllen, den zeitlich begrenzten Aufenthalt im Inland ermöglichen und zum 31.12.2027 außer Kraft treten.