Gruppe von lächelnden Ärzten und medizinischem Fachpersonal in Arbeitskleidung in einem hellen Raum

Neuer Koalitionsvertrag: Erleichterungen für die Einwanderung und die Beschäftigung von Fachkräften

Am 09.04.2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgelegt, der nun noch final genehmigt werden muss. In dieser Ausgabe berichten wir über die geplanten Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung, Immigration und Arbeitsrecht. Dieser Artikel beleuchtet die zentralen Punkte zum Einwanderungsrecht, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. 

Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland vereinfachen

Um dem massiven Fachkräftemangel entgegenzuwirken und mehr Fachkräfte zu gewinnen, sollen die Maßnahmen in der Einwanderungspolitik erleichtert werden. Die Einwanderung ausländischer Fachkräfte soll durch den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Digitalisierung vereinfacht werden. Zudem sollen Berufsqualifikationen aus dem Ausland schneller anerkannt werden. Hierfür soll eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-Stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte geschaffen werden. Eine bessere Arbeitgeberbeteiligung und ein einheitliches Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen inklusive Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung soll die Fachkräfteeinwanderung verbessern. 

Beschäftigung von Flüchtlingen erleichtern

Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme sollen abgebaut und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduziert werden. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, für Dublin-Fälle (Fälle, in denen nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist als der, in dem der Asylsuchende den Asylantrag gestellt hat) oder für Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Zudem soll die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft vorangebracht werden. 

Ausländische Ärzte

Die Koalition will auch dafür sorgen, dass in Krankenhäusern und in der Pflege genügend geeignetes Personal beschäftigt ist. Im Zusammenhang mit der für ausländische Ärzte vorgesehenen Kenntnisprüfung ist hier geplant, eine stärkere sprachliche Komponente einzuführen und für die Anerkennung der Ausbildung einen vorrangigen Zugang zu gewähren.

Bleiberechte für geduldete Ausländer

Geduldete Ausländer sollen einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn

  • sie gut integriert sind und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,

  • ihre Identität geklärt ist und sie nicht straffällig geworden sind,

  • sie sich zum 31.12.2024 mindestens vier Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und

  • sie durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern.

Die Regelung soll Personen, die noch nicht die Voraussetzungen von §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz erfüllen, den zeitlich begrenzten Aufenthalt im Inland ermöglichen und zum 31.12.2027 außer Kraft treten.

Fazit

Mit den geplanten Maßnahmen wird eine Reihe von Schwächen (wie langwierige Verfahren und Hürden bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen) angegangen, die bisher die Einwanderung von Fachkräften erschweren. Sie sind daher aus unserer Sicht zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass ihre Umsetzung gelingt und sie das Ziel einer guten Versorgung mit Fachkräften vorantreiben.

Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Dr. Yavuz Topoglu, Martina Buhr, Martina Unrau

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