Renteneintrittsalter und Aktivrente
Seit geraumer Zeit wird immer wieder eine Anhebung des Renteneintrittsalters als notwendige Maßnahme zur Entlastung der Rentenkasse (kontrovers) diskutiert. Die Koalition plant dagegen, das gesetzliche Renteneintrittsalter konstant zu lassen und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren beizubehalten. Tatsächlich steigt das Rentenalter derzeit ohnehin bis zum Jahr 2031 kontinuierlich auf 67 Jahre an. Es ist damit zu rechnen, dass danach weitere Erhöhungen beschlossen werden.
Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt in einer Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei vereinnahmen können. Nähere Details zu den steuerlichen Vorgaben finden Sie im Artikel „Neue Steuerbefreiungen und Pauschalen, aber wenig Bürokratieabbau“. Das Vorbeschäftigungsverbot wird laut Koalitionsvertrag aufgehoben, damit Arbeitnehmende nach dem Renteneintritt zum bisherigen Arbeitgeber zurückkehren und dort befristet weiterarbeiten können. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente sollen ebenfalls verbessert werden.
Wir gehen davon aus, dass für Rentner, die freiwillig weiterarbeiten, wie bisher die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt, aber ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung möglich ist. Unabhängig davon müssen derzeit Arbeitgeber, die Rentner beschäftigen, für die Solidargemeinschaft den Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten. Es ist zu erwarten, dass dies so beibehalten wird.
Alterssicherung von Selbständigen – reduzierte Risiken aus Scheinselbständigkeit?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt schon seit Jahren, alle Selbständigen, die nicht bereits obligatorisch einem anderen Alterssicherungssystem gesichert zugeordnet sind (beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater), in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Koalition will diesen Vorschlag in modifizierter Form für alle neuen Selbständigen gründerfreundlich umsetzen. Andere verlässliche Formen der Altersvorsorge bleiben weiterhin möglich. Durch diese Maßnahme würden die potenziellen Risiken aus einer Scheinselbständigkeit im Laufe der Zeit deutlich sinken. Ob dieser Punkt umgesetzt wird, lässt sich schwer einschätzen. Tatsächlich war er bereits 2017 im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthalten.
Mütterrente
Derzeit erhalten Elternteile, die Kinder erzogen haben, bis zu 2,5 Entgeltpunkte für vor dem 01.01.1992 geborene und bis zu 3 Entgeltpunkte für ab dem 01.01.1992 geborene Kinder. Die Erziehungszeiten sollen künftig – aus Steuern finanziert – einheitlich mit bis zu 3 Rentenpunkten je Kind honoriert werden.
Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung gewährt selbständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten den Versicherungsschutz der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung soll stabilisiert werden. Die Koalitionsparteien wollen prüfen, wie das Abgabeverfahren vereinfacht werden kann, etwa durch eine Pauschalierung. Zudem soll künftig auch die digitale Verwertung künstlerischer Werke der Künstlersozialabgabe unterliegen.
Riester-Rente
Die Riester-Rente wird in ein neues Vorsorgeprodukt überführt, das auf zwingende Garantien verzichtet und mit weniger Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten belastet ist. Geplant ist eine staatliche Förderung für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen.
Krankenversicherung und Pflege
Die Koalitionspartner wollen vermeiden, dass die Beitragszahler immer mehr belastet werden, und gleichzeitig den Anstieg der Ausgaben stoppen sowie eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen sichern. Konkrete Maßnahmen soll eine Kommission bis zum Frühjahr 2027 vorschlagen.
Unter anderem ist geplant, im Rahmen einer Pflegereform die ambulante und häusliche Pflege zu stärken. Die Grundlagen der Reform soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände noch 2025 erarbeiten und vorlegen. Inwieweit sich eine Stärkung der häuslichen Pflege auf das Arbeitsangebot pflegender Angehöriger auswirkt, muss sich dann zeigen.
Europäischer Sozialversicherungsausweis und A1-Bescheinigung
Die Koalition unterstützt einen elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweis mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet). Die Entsendemeldung in der EU soll erleichtert und mit dem A1-Verfahren gebündelt werden. Insbesondere die A1-Bescheinigung sollen künftig alle digital und sicher mit sich führen können.