Influencerinnen und Influencer unterschätzen häufig, wie umfangreich die Liste der sogenannten geldwerten Vorteile ist, die insbesondere bei der Einkommensteuer als Einnahme zählen. Besonders betroffen sind Einnahmen in Form von sogenannten Sachzuwendungen (Produkte, Dienstleistungen) und Spenden (Donations). Doch der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt auch hier. Bei den Ausgaben ist gerade zu Beginn ebenfalls häufig unklar, welche Posten in welchem Umfang steuerlich relevant (und daher abzugsfähig) sind. Wer das Thema Steuern ignoriert, riskiert hohe Steuernachzahlungen und Strafen oder umgekehrt zu hohe Steuerzahlungen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, die Influencer beachten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Was zählt für die Einkommensteuer als Einnahme?
Definition und Beispiele
Als Einnahme zählt grundsätzlich alles, was dem Influencer als Vergütung für seine Tätigkeit zufließt. Dazu gehören sowohl Geld (Bargeld, Überweisungen …) als auch Güter mit einem wirtschaftlichen Wert wie Waren und Dienstleistungen oder Kryptowährungen. Ob eine Bereicherung vorliegt, ist objektiv zu beurteilen. Es spielt daher keine Rolle, ob man sich subjektiv bereichert fühlt oder beispielsweise das Produkt unter anderen Umständen selbst gekauft hätte.
Beispiele für Einnahmen
- Geschenke
- überlassene Waren (Proben) und Dienstleistungen (z. B. Reisen)
- Gutscheine
- Spenden aus Livestreams
- Vergütungen für Werbung (Instagram-Stories, Produktplatzierungen in YouTube-Videos, Kurzvideos auf TikTok …)
- Provisionen aus Affiliate-Links
- Erlöse aus dem Verkauf eigener Produkte
Hinweis: Geschenke oder Waren, die zurückgeschickt werden oder weniger als 10 Euro wert sind, gelten nicht als Einnahmen.
Wer denkt, „Das merkt doch keiner“, liegt falsch. Unternehmen führen in Erfüllung ihrer eigenen steuerlichen Verpflichtungen entsprechende Listen, die von der Finanzbehörde zur Prüfung angefordert werden können. Zudem lässt sich etwa anhand der Posts bzw. Videos nachvollziehen, welche Produkte zur Verfügung standen und welchen Tätigkeiten insgesamt nachgegangen wird. Insbesondere Influencer stehen derzeit verstärkt im Fokus der Finanzverwaltung und werden geprüft.
Zu geringe Einnahmen oder zu hohe Ausgaben angesetzt?
Personen, die ihre Steuererklärungspflichten bewusst oder fahrlässig nicht erfüllen oder unrichtige Angaben machen – etwa indem sie Einnahmen unvollständig aufführen oder zu hohe Betriebsausgaben ansetzen –, könnten sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen. Ist dem Finanzamt ein entsprechender Sachverhalt noch nicht bekannt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Welche Ausgaben verringern die Einkünfte?
Ausgaben/Aufwendungen verringern die steuerlich relevanten Einkünfte grundsätzlich nur, wenn sie durch die Erzielung dieser Einkünfte veranlasst sind. Kompliziert sind Mischfälle, das heißt, wenn eine private Veranlassung mit hineinspielt. In solchen Fällen sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig oder in einen steuerlich relevanten und einen privaten Anteil aufzuteilen. Bei einer privaten Mitveranlassung von bis zu 10 Prozent ist keine Aufteilung nötig.
Investitionen
Typische Anschaffungen von Influencern für ihre berufliche/betriebliche Tätigkeit sind:
- Videokamera
- Mikrofon
- Beleuchtung (Softbox, Ringlicht …)
- Software für die Bearbeitung von Videos
Es ist wichtig zu beachten, dass Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr genutzt werden, nicht vollständig im ersten Jahr abzugsfähig sind. Sie müssen auf einen längeren Zeitraum (die übliche Nutzungsdauer) verteilt werden. Das kann beispielsweise gerade zu Beginn dazu führen, dass Steuer zu zahlen ist, obwohl die Ausgaben mindestens so hoch sind wie die Einnahmen. Denn in der Anfangsphase fallen häufig zunächst einmal Investitionen in die erforderliche Ausrüstung an.