Herzlich willkommen zu unserer Artikelserie, die speziell für Influencer konzipiert ist. In diesem ersten Teil stellen wir Ihnen Anna-Liesa vor, eine dynamische Fitness-Influencerin, die mit ihren kreativen Inhalten auf Instagram und YouTube bereits eine treue Fangemeinde aufgebaut hat. Doch bevor sie ihre Karriere weiter vorantreibt, muss sie sich mit den steuerlichen Anforderungen auseinandersetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie als Influencer gerade in der Startphase beachten sollten, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Fitness-Influencerin Anna-Liesa
Anna-Liesa postet seit ihrem 16. Lebensjahr auf YouTube und Instagram – sie veröffentlicht dort Tipps und kurze Videos zum Thema Sport und Fitness. Ihre Eltern haben ihr die Video-Ausrüstung dafür geschenkt. Anna-Liesa erreicht inzwischen mehr als 1.200 Followerinnen und Follower und das örtliche Fitness-Zentrum ist auf sie aufmerksam geworden. Es bietet ihr zunächst eine dreimonatige Gratis-Mitgliedschaft an, wenn sie zwei Videos und fünf Posts über das Studio veröffentlicht. Verträge mit einem Sportgeschäft und einem Reformhaus, die ihr als Ausgleich für ihre Mühe Produkte gratis zur Verfügung stellen, folgen. Der Wert der Mitgliedschaft und der Produkte liegt insgesamt unter 10.000 Euro. Treffen Anna-Liesa jetzt schon steuerliche (oder andere) Pflichten?
Wann liegt eine steuerlich relevante Einkunftserzielung vor?
Sobald jemand eine Tätigkeit für eine längere Zeit ausübt und das Ziel verfolgt, damit mehr Einnahmen zu erzielen, als dafür Ausgaben anfallen, handelt es sich um eine steuerlich relevante Einkunftserzielung. Im Umkehrschluss heißt das, wenn auf Dauer kein Überschuss erzielt wird, sind Gewinne und Verluste einkommensteuerlich unbeachtlich (sogenannte Liebhaberei). Ob der Spaß bzw. der Wunsch, anderen zu helfen, im Vordergrund steht oder ob das Hauptmotiv finanzieller Natur ist, interessiert das Finanzamt dagegen nicht.
Gerade in der Anfangszeit, in der zunächst in die Ausrüstung investiert wird, während keine oder kaum Einnahmen fließen, kann die Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und Liebhaberei schwierig sein. Denn meistens müssen Influencer erst einmal unbezahlte Vorarbeit leisten, bis ihre Reichweite groß genug für bezahlte Kooperationen ist.
Werbegeschenke und zur Verfügung gestellte Produkte
Doch Vorsicht: Werbegeschenke (wie die Gratismitgliedschaft und die Produkte in unserem Beispiel) oder Warenmuster zählen grundsätzlich zu den Einnahmen. Und sogenannte Nano- (zwischen 500 und 10.000 Follower) oder Mikro-Influencer (zwischen 10.000 und 100.000 Follower) werden häufig nur mit kostenlosen Produktmustern vergütet.