United States Capitol und USA Flagge

USA: Strengere Anforderungen führen zur Ablehnung von Anträgen und zu Verzögerungen

Die USA haben die Prüfung der Online-Präsenz seit dem 15.12.2025 auf Personen ausgeweitet, die ein H-1B- oder ein H4-Visum beantragt haben. Es zeichnet sich ab, dass es auch für andere Visumskategorien erforderlich ist bzw. sein wird, Social-Media-Profile auf „öffentlich“ einzustellen. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird oder Verzögerungen eintreten. Außerdem wurden die Anforderungen an die Fotos, die für die erforderlichen Dokumente notwendig sind, verschärft.

H-1B-Visum

Die Visumskategorie H-1B kommt insbesondere für Personen in Betracht, die mindestens über einen Bachelor-Abschluss verfügen, hoch spezialisiert sind und ihre Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Tätigkeit in den USA einbringen möchten. Außerdem wird das Visum nur bis zu einer bestimmten Quote erteilt (s. u.). Es wird grundsätzlich für drei Jahre gewährt und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Weitere Verlängerungen sind nur für einen engen Personenkreis und unter strengen Voraussetzungen möglich.

Achtung: Die Einwanderungsbehörde hatte schon im Vorjahr genug Anträge auf Erteilung eines H1-B-Visums erhalten, um die Quote von insgesamt 85.000 Visa für 2026 auszuschöpfen.

H-4-Visum

Die Visumskategorie H-4 können Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren von Personen, die über ein H-1B-Visum verfügen, beantragen. Es ermöglicht ihnen, sich in den USA aufzuhalten, solange der jeweilige Hauptantragsteller dort lebt und arbeitet.

Ablehnung von Anträgen und Verzögerungen

Durch den Zeitaufwand für das Screening der Aktivitäten der Antragsteller auf Social Media müssen die Termine für die persönlichen Interviews in vielen Fällen verlegt werden. Zudem werden Anträge erst bearbeitet, wenn jeweils alle Social-Media-Accounts öffentlich einsehbar sind (und geprüft werden können).

Buchstaben "VISA", die aus Holz gefertigt sind und auf einer Oberfläche liegen. Im Hintergrund ist eine unscharfe Darstellung einer USA-Flagge zu sehen.

Darüber hinaus hat die Behörde bereits damit begonnen, Anträge auf Erteilung von Visa abzulehnen 


Fotos müssen aktuell sein

Einwanderungsrechtlich relevante Dokumente enthalten regelmäßig ein Foto der betreffenden Person. Am 12.12.2025 hat die Einwanderungsbehörde bekannt gegeben, dass sie mit sofortiger Wirkung für die Ausstellung ihrer Dokumente nur noch Fotos akzeptieren wird, die im Zeitpunkt der Einreichung höchstens drei Jahre alt sind (bisher bis zu zehn Jahre). Für die folgenden Anträge werden die biometrischen Daten ohnehin (erneut) erfasst und dazu zählt auch das Foto: Form N-400, Form N-600, Form I-90und Form I-485. Außerdem sind nur Fotos verwendbar, die von der Einwanderungsbehörde oder einer anderen autorisierten Einrichtung gemacht wurden. Die Maßnahme soll Betrug und Identitätsdiebstahl verhindern.

Weitere Verschärfungen geplant

Weitere Verschärfungen und damit Verzögerungen bei der Bearbeitung sind zu erwarten. So hat beispielsweise die Heimatschutzbehörde bereits verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Eine davon betrifft die Anforderung für alle Nutzenden des elektronischen Reisesystems (ESTA), ihre Social-Media-Daten der letzten fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen „besonders wertvolle Daten“ preisgegeben werden, etwa die folgenden: 

  • Telefonnummern, die in den letzten fünf Jahren genutzt wurden

  • E-Mail-Adressen, die in den letzten fünf Jahren genutzt wurden 

  • biometrische Daten (Gesicht, Fingerabdrücke, DNA, Iris)

  • Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Adressen von Familienangehörigen (Eltern, Ehepartner, Geschwister, Kinder) und die Telefonnummern, die diese in den letzten fünf Jahren genutzt haben

ESTA dient zur Überprüfung, ob die visumsfreie Einreise in die USA erlaubt ist, und betrifft somit Personen, die unter das Visa-Waiver-Programm fallen. Mit den vorgeschlagenen Neuerungen möchte die Behörde die Executive Order 14161 vom 20.01.2025 zum Schutz der USA vor Terrorismus und anderen Bedrohungen umsetzen.

Voraussichtliche Folgen

Das ESTA-Verfahren war bisher sehr schnell und unbürokratisch. Doch nun ist zu befürchten, dass die geplanten Änderungen zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand und zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten führen werden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Gebühren im Zusammenhang mit dem ESTA-Verfahren spürbar erhöhen werden.

Handlungsempfehlung

Potenziell Betroffene sollten prüfen, ob ihr Termin für ein persönliches Interview noch gültig ist, bevor sie dazu anreisen. Eventuelle Benachrichtigungen dazu werden an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse versendet. Wie immer sollte auch im Spam- bzw. Junk-Ordner nachgesehen werden. Außerdem empfiehlt es sich, Äußerungen auf Social Media im Hinblick auf die geplante Einreise bzw. den Aufenthalt in den USA vor dem Posten zu überdenken. Schließlich ist darauf zu achten, bei der Behörde nur Fotos einzureichen, die den neuen Anforderungen entsprechen.

Arbeitgebern ist anzuraten, ihre Beschäftigten zu informieren, welche Anforderungen und möglichen Risiken diese beachten sollten, um laufende und geplante Einsätze in den USA nicht zu gefährden.

Hinweis: Ob die Ablehnung von Visa aufgrund von Meinungsäußerungen rechtmäßig ist, wird teilweise bezweifelt (vgl. unseren Artikel „USA: Sechsstellige Gebühr und entzogene Visa sorgen für Aufregung“ der Oktober-Ausgabe).


Autorinnen: Ursula Beste, Martina Unrau