Die USA haben die Prüfung der Online-Präsenz seit dem 15.12.2025 auf Personen ausgeweitet, die ein H-1B- oder ein H4-Visum beantragt haben. Es zeichnet sich ab, dass es auch für andere Visumskategorien erforderlich ist bzw. sein wird, Social-Media-Profile auf „öffentlich“ einzustellen. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird oder Verzögerungen eintreten. Außerdem wurden die Anforderungen an die Fotos, die für die erforderlichen Dokumente notwendig sind, verschärft.
H-1B-Visum
Die Visumskategorie H-1B kommt insbesondere für Personen in Betracht, die mindestens über einen Bachelor-Abschluss verfügen, hoch spezialisiert sind und ihre Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Tätigkeit in den USA einbringen möchten. Außerdem wird das Visum nur bis zu einer bestimmten Quote erteilt (s. u.). Es wird grundsätzlich für drei Jahre gewährt und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Weitere Verlängerungen sind nur für einen engen Personenkreis und unter strengen Voraussetzungen möglich.
Achtung: Die Einwanderungsbehörde hatte schon im Vorjahr genug Anträge auf Erteilung eines H1-B-Visums erhalten, um die Quote von insgesamt 85.000 Visa für 2026 auszuschöpfen.
H-4-Visum
Die Visumskategorie H-4 können Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren von Personen, die über ein H-1B-Visum verfügen, beantragen. Es ermöglicht ihnen, sich in den USA aufzuhalten, solange der jeweilige Hauptantragsteller dort lebt und arbeitet.
Ablehnung von Anträgen und Verzögerungen
Durch den Zeitaufwand für das Screening der Aktivitäten der Antragsteller auf Social Media müssen die Termine für die persönlichen Interviews in vielen Fällen verlegt werden. Zudem werden Anträge erst bearbeitet, wenn jeweils alle Social-Media-Accounts öffentlich einsehbar sind (und geprüft werden können).