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Der Bundesrat befasst sich in seiner Plenarsitzung am 20.12.2024 mit der Änderung zur Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwVO). Es wird erwartet, dass die Länder den geplanten Anpassungen zustimmen.
Damit können grundsätzlich ab dem 01.01.2025 insbesondere die im Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) vorgesehenen Sanktionen und erweiterten Mitwirkungspflichten auf Geschäftsvorgänge im Zusammenhang auch mit den neu als nicht kooperativ eingestuften Jurisdiktionen angewendet werden. Die Liste dieser Länder orientiert sich an der sog. EU Blacklist, die am 08.10.2024 durch den EU-Finanzministerrat (ECOFIN) turnusmäßig aktualisiert wurde (vgl. EY-Steuernachricht vom 10.10.2024). Sie umfasst derzeit Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.
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