Blacklist durch EU-Finanzminister aktualisiert

Die EU-Finanzminister haben am 08.10.2024 die turnusmäßige Aktualisierung der Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete in Steuerangelegenheiten vorgenommen und dabei Antigua und Barbuda von der Liste genommen. Die Aktualisierungen wirken sich auch auf die Umsetzung spezifischer nationaler Steuervorschriften aus.

Die EU Blacklist umfasst Staaten, die nicht den europäischen Standards bezüglich Steuertransparenz oder fairer Besteuerung entsprechen und die keine angemessenen Schritte zur Bekämpfung von Gewinnminderung und Gewinnverlagerung (BEPS) unternommen haben. Am 08.10.2024 hat der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) beschlossen, Antigua und Barbuda von der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen (Annex I) zu streichen. Eine Aufnahme weiterer Länder erfolgte nicht. Damit umfasst die Liste nun elf Länder (zur letzten Aktualisierung der Liste im Februar vgl. EY-Steuernachricht vom 22.02.2024). Folgende Staaten erfüllen die Maßgaben der EU nicht: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

In Deutschland ist die EU-Blacklist insbesondere für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG), die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6") und das öffentliche Country-by-Country Reporting von Bedeutung. Um für die Zwecke des StAbwG Wirkung zu entfalten, muss die aktualisierte Blacklist in die Steueroasen-Abwehrverordnung aufgenommen werden, Ein entsprechender Verordnungsentwurf wird in Kürze erwartet, damit das Verfahren zur Überarbeitung der Verordnung noch vor Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden kann.

Gleichzeitig haben die EU-Minister den Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen („EU-Greylist") aktualisiert. Darin werden Länder geführt, die u.a. angekündigt haben, Reformmaßnahmen gegen schädliche Steuerregime umzusetzen. Die EU-Finanzminister haben anerkannt, dass Armenien und Malaysia die ihnen auferlegten Verpflichtungen durch die Anpassung der zuvor bemängelten Steuerregelungen erfüllt haben. Die Länder werden demnach von der EU-Greylist gestrichen.  

Die nächste Aktualisierung von Annex I und Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen wird für Februar 2025 erwartet.