BMF-Expertenkommissionen stoßen Steuerreformdiskussion an / EY-Umfrage

Zwei vom BMF eingesetzte Expertenkommissionen haben in ihren Abschlussberichten zahlreiche Reformvorschläge für eine „vereinfachte Unternehmensteuer“ und eine „bürgernahe Einkommensteuer“ vorgelegt. Jetzt ist Ihre Meinung gefragt: Welche Inhalte sollten mit Priorität umgesetzt werden? 

Im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung haben am 12.07.2024 zwei vom BMF eingesetzte unabhängige Expertenkommissionen umfangreiche Abschlussberichte vorgelegt. Die im September 2023 ins Leben gerufenen Kommissionen widmen sich darin verschiedensten Themen im Bereich der Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen.

Unter der Leitung von Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff und Prof. Dr. Frank Hechtner befasste sich die Kommission „bürgernahe Einkommensteuer“ u.a. mit Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung, der Vereinfachung des Sonderausgabenabzugs, der Einführung einer Rentenabzugsteuer, aber auch mit der Besteuerung von Freiberuflern, Selbständigen und Gewerbetreibenden. Aus Unternehmenssicht hervorzuheben sind insbesondere Überlegungen zur Anhebung der GWG-Grenze, die Ausweitung des Sammelpostens und Vorschläge zur Überarbeitung der AfA-Tabellen.

Einen noch umfangreicheren und mit zahlreichen Einzelvorschlägen gespickten Abschlussbericht legte die von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön geleitete Arbeitsgruppe „vereinfachte Unternehmensteuer“ vor. Die einzelnen Vorschläge sind dabei in die vier Bereiche laufende Besteuerung von Unternehmen, Umwandlungen und Sanierungen, internationale Unternehmensbesteuerung sowie Digitalisierung, Prozesse und Betriebsprüfung unterteilt. Zwar gehörte die Auseinandersetzung mit dem Körperschaftsteuer- und Einkommensteuertarif nicht zum ausdrücklichen Auftrag der Kommission. Die Kommission stellt jedoch unmissverständlich fest, 

„dass im internationalen Vergleich eine Entwicklung der Steuerbelastung unternehmerischer Gewinne in Richtung 25 Prozent wettbewerbsfähig erscheint.“

Auch wenn die gesammelten Vorschläge gut begründet und hinreichend konkret erscheinen, ist nicht damit zu rechnen, dass die Regierungskoalition kurzfristig ein umfassendes Unternehmen- und Einkommensteuerpaket auf den Weg bringt. Wie auf der vom BMF ausgerichteten Veranstaltung klar wurde, sollen die Berichte eher als Ausgangspunkt für eine breite Fachdiskussion dienen und damit den Weg für eine noch in Angriff zu nehmende Steuerreform ebnen. Möglich erscheint dagegen in der laufenden Legislaturperiode die Umsetzung zumindest von einzelnen Punkten, die nur einen überschaubaren Effekt auf das Steueraufkommen haben. Eine entsprechende Prüfung der Kommissionsberichte hatte die Koalition in ihrer am 05.07.2024 vorgelegten Wachstumsinitiative zugesagt (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.07.2024). Die Eckpunkte der Wachstumsinitiative waren auch Gegenstand der im Rahmen der Sitzung der Bundesregierung am 17.07.2024 gefassten Kabinettsbeschlüsse.

Die vollständigen Kommissionsberichte stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Zu den Berichten kommen Sie hier

EY-Umfrage

Jetzt ist Ihre Einschätzung gefragt! Welche der von den BMF-Kommissionen konkret vorgeschlagenen Punkte sollten unbedingt und möglichst schnell umgesetzt werden? Ihre Priorisierung können Sie in der folgenden Umfrage vornehmen. Darin finden Sie eine Auswahl wesentlicher Einzelvorschläge sortiert nach den für die Unternehmensbesteuerung relevanten Kategorien:  

  1. Laufende Besteuerung von Unternehmen
  2. Umwandlungen und Sanierungen 
  3. Internationale Unternehmensbesteuerung sowie
  4. Digitalisierung, Prozesse und Betriebsprüfung. 

Zu jeder einzelnen Kategorie können Sie die konkreten Vorschläge nach ihrer Wichtigkeit anordnen. Sollten Sie einzelne Vorschläge nicht bewerten können, kann eine Zuordnung zu einer Kategorie unterbleiben. Im Anschluss bitten wir Sie um eine Bewertung, ob Sie die Vorschläge insgesamt für zielführend halten.

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