E-Autos sollen Kfz-steuerfrei bleiben

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Um die E-Mobilität zu fördern, sieht der schwarz-rote Koalitionsvertrag vor, die aktuell geltende Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 zu verlängern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat die Bundesregierung nun einen entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Regierung angekündigt, die Elektromobilität mit verschiedenen Maßnahmen zu fördern. Erste Maßnahmen wurden bereits im steuerlichen Investitionssofortprogramm umgesetzt (arithmetisch-degressive AfA, Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei Dienstwagen, vgl. EY-Steuernachricht v. 11.07.2025). Der am 15.10.2025 vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht nun die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene oder umgerüstete E-Autos vor. 

Demzufolge sollen nun bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassene oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstete Elektrofahrzeuge i.S.d. § 9 Abs. 2 KraftStG ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein (§ 3d Abs. 1 KraftStG-E). Die Befreiung soll jedoch längstens bis zum 31.12.2035 gewährt werden. Damit würden die aktuell geltenden Fristen um jeweils 5 Jahre nach hinten verschoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll dem Vernehmen nach bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen werden.

Der Volltext des Referentenentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Referentenentwurf kommen Sie hier.