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Um die E-Mobilität zu fördern, sieht der schwarz-rote Koalitionsvertrag vor, die aktuell geltende Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 zu verlängern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat die Bundesregierung nun einen entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Regierung angekündigt, die Elektromobilität mit verschiedenen Maßnahmen zu fördern. Erste Maßnahmen wurden bereits im steuerlichen Investitionssofortprogramm umgesetzt (arithmetisch-degressive AfA, Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei Dienstwagen, vgl. EY-Steuernachricht v. 11.07.2025). Der am 15.10.2025 vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht nun die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene oder umgerüstete E-Autos vor.
Demzufolge sollen nun bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassene oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstete Elektrofahrzeuge i.S.d. § 9 Abs. 2 KraftStG ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein (§ 3d Abs. 1 KraftStG-E). Die Befreiung soll jedoch längstens bis zum 31.12.2035 gewährt werden. Damit würden die aktuell geltenden Fristen um jeweils 5 Jahre nach hinten verschoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll dem Vernehmen nach bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen werden.
Der Volltext des Referentenentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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