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Am 11.07.2025 hat der Bundesrat das steuerliche Investitionssofortprogramm abgesegnet. Nach der Zustimmung der Länder steht der Senkung der Körperschafsteuer, der degressiven AfA und weiteren steuerlichen Entlastungsmaßnahmen nichts mehr im Wege.
Am 11.07.2025 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen (vgl. EY-Steuernachricht v. 26.06.2025) steuerlichen Investitionssofortprogramm zugestimmt. Vorausgegangen waren umfangreiche Zusagen des Bundes über finanzielle Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der Länder und insbesondere der Kommunen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt können die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent im Jahr 2032, die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, eine verbesserte Forschungszulage und steuerliche Anreize für die Elektromobilität kurzfristig in Kraft treten.
Die Details zum steuerlichen Investitionssofortprogramm finden Sie in der EY-Gesetzgebungsübersicht.
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