Das am 13.11.2025 durch den Bundestag beschlossene Mindeststeueranpassungsgesetz enthält auch eine neue Übergangsregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden nach § 122a AO. Danach wird für die Finanzverwaltung eine Umsetzungsfrist bis 2027 verlängert. Einen Überblick über weitere mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz vorgesehene Begleitmaßnahmen bietet unsere beigefügte Übersicht.
Im Herbst 2024 hatte die Ampelkoalition mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz Anpassungen bei der elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122a AO vorgenommen (vgl. EY-Steuernachricht v. 26.09.2024). Die Neufassung sieht vor, dass die Finanzverwaltung Steuerbescheide, die auf elektronisch übermittelten Steuererklärungen beruhen, grundsätzlich elektronisch bekanntgeben soll (§ 122a Abs. 1 Satz 2 AO n.F.). Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage entfällt hierfür die Einwilligung des Steuerpflichtigen (§ 122a Abs. 1 AO a.F.). Stattdessen bedarf es eines Antrags, um die Steuerbescheide weiterhin in Papierform zu erhalten (§ 122a Abs. 2 AO n. F.). Der Antrag gilt dann nur für die zukünftige Bekanntgabe von Bescheiden.
Ursprünglich sollte die Neufassung von § 122a AO einheitlich für Verwaltungsakte gelten, die nach dem 31.12.2025 erlassen werden. Durch eine Ergänzung im Rahmen des Mindeststeueranpassungsgesetzes wurde die Umsetzung von § 122a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. nun auf den 31.12.2026 verschoben. Die Finanzverwaltung ist somit grundsätzlich erst ab dem 01.01.2027 im Regelfall verpflichtet, Steuerbescheide elektronisch bekanntzugeben. Für das Jahr 2026 ist daher mit einem Nebeneinander von elektronischer und postalischer Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch die Finanzverwaltung zu rechnen.
Der Bundesrat wird dem Mindeststeueranpassungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung voraussichtlich am 19.12.2025 zustimmen.
Hinweis: Die Einführung der „BEPS 2.0 Pillar 2“-Regelungen stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Steuererklärungsprozess. Vor diesem Hintergrund bietet unser Flyer einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Handlungsempfehlungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gut und rechtzeitig vorbereitet ist.