EY-Stellungnahme zum Mindeststeueranpassungsgesetz

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Nach dem Kabinettsbeschluss zum Mindeststeueranpassungsgesetz stehen die Beratungen im Bundestag an. Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am 03.11.2025 hat EY die Möglichkeit genutzt, sich zu den geplanten Anpassungen im Mindeststeuergesetz sowie seinen Begleitmaßnahmen zu äußern und auf mögliche Verbesserungen hinzuweisen.

Der am 03.09.2025 beschlossene Regierungsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) enthält verschiedene Änderungen im Vergleich zum im August 2025 vorgelegten Referentenentwurf (vgl. EY-Steuernachricht vom 04.09.2025) und reflektiert neben Anpassungen aufgrund der ergänzten Verwaltungsleitlinien der OECD zur Mindeststeuer sowie der sog. DAC9-Richtlinie (2025/872) u.a. auch die für HGB-Bilanzierer bedeutsame Neuregelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB. Daneben sieht der Regierungsentwurf auch Änderungen außerhalb des Mindeststeuergesetzes (MinStG) im Rahmen der sog. steuerlichen „Decluttering“-Maßnahmen vor, wie beispielsweise die Abschaffung der Lizenzschranke des § 4j EStG, wohingegen die ursprünglich geforderte Abschaffung des § 4i EStG nicht mehr enthalten ist.

Die EY-Stellungnahme vom 24.10.2025 regt Verbesserungen auf nationaler Ebene im Rahmen des MinStAnpG an, welche sich aus der praktischen Anwendung des MinStG ableiten. Darüber hinaus wird u.a. auch gefordert, verschiedene die Mindeststeuer betreffende Aspekte auf internationaler Ebene (OECD) politisch auf die Agenda zu bringen, um eine konsistentere und praktisch handhabbarere Anwendung der Mindeststeuer zu ermöglichen.

Stellungnahme


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