Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Das BMF hat am 20.11.2025 einen Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen zur Anhörung an die Verbände geschickt. In unserer EY-Stellungnahme äußern wir uns zu den vorgeschlagenen Änderungen und weisen auf mögliche Verbesserungen hin.
Der Entwurf des BMF vom 20.11.2025 für eine Neufassung von § 15 AStG sieht umfangreiche Änderungen an der Vorschrift vor (vgl. EY-Steuernachricht vom 20.11.2025). Als Kernziele der Neufassung werden u.a. die Annäherung an die durch das ATAD-Umsetzungsgesetz reformierte Hinzurechnungsbesteuerung mit entsprechender Einführung einer Niedrigsteuergrenze i.H.v. 15 Prozent auch im Rahmen von § 15 AStG sowie die Anpassungen an die aktuelle EuGH und BFH-Rechtsprechung angeführt.
In unserer EY-Stellungnahme begrüßen wir die Novellierung im Grundsatz, regen jedoch verschiedene Nachbesserungen und Ergänzungen an. Insbesondere sollte die Zurechnungsbesteuerung auf passive Einkünfte begrenzt werden sowie an der bisherigen Formulierung der rechtlichen und tatsächlichen Verselbstständigung festgehalten werden.
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